Vermischtes

Apothekerschaft fordert neue Ausbildungsordnung für Apotheker

  • Donnerstag, 23. September 2021
/dpa, Monika Skolimowska
/dpa, Monika Skolimowska

Düsseldorf – Apothekerinnen und Apotheker fordern eine Aktualisierung der derzeitig gültigen Appro­bationsordnung aus dem Jahr 2001. Das beschloss gestern Abend die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker beim Deutschen Apothekertag mit großer Mehrheit.

„Wir fordern den Gesetzgeber auf, in der neuen Legislaturperiode die Ausbildung zum Apotheker zu novellieren. Nur so können wir uns nachhaltig an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt anpassen und den aktuellen wie künftigen Anforderungen an den Apothekerberuf gerecht werden“, sagte Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer.

„Die Novellierung ist dringend nötig. Die Studierenden müssen aber in Zukunft mindestens so intensiv betreut werden wie bisher. Wir brauchen zukünftig auch mehr Absolventen des Pharmaziestudiums, denn der Apothekerberuf gehört seit Jahren zu den ‚Mangelberufen‘.“ Die Approbationsordnung wird vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit Zustimmung des Bundesrats auf Basis der Bundes-Apothekerordnung erlassen.

Die pharmazeutische Beratung der Patientinnen und Patienten nehme einen immer größeren Stellen­wert ein und werde durch die zunehmende Komplexität der Arzneimitteltherapie immer anspruchsvoller, betont die Bundesapothekerkammer. Das Ziel sei, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) weiter zu erhöhen.

Auch bei anderen pharmazeutischen Aufgaben hätten sich in den letzten 20 Jahren die Anforderungen an die Apotheker und Apothekerinnen so deutlich geändert, dass sich dies in der Ausbildung wiederspiegeln müsse.

„Die Bundesapothekerkammer hat einen ‚Runden Tisch‘ initiiert. Mit dabei sind die Professorinnen und Professoren der pharmazeutischen Hochschulen, die Berufsfachverbände der Apothekerinnen und Apotheker sowie der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland“, so Benkert.

Ziel sei es, dem BMG einen gemeinsamen Vorschlag aus den eigenen Reihen für die Novellierung der Ausbildung vorzulegen, der Grundlage für die entsprechende Verordnung sein soll.

EB

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