Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg plädiert für Erweiterung des Dispensierrechts

Stuttgart – Eine Erweiterung des Dispensierrechts fordert der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Für den KVBW-Vorstandsvorsitzenden Norbert Metke ergibt sich die Forderung aus den Bestrebungen der Politik, die Grenzen der Tätigkeiten, die bisher einzelnen Berufsgruppen vorbehalten war, zu überprüfen – dazu gehöre dann auch die Arzneimittelausgabe durch Ärztinnen und Ärzte.
Wenn die Versorgung durch Aufhebung der Sektorengrenzen verbessert werden solle, könne dies keine Einbahnstraße sein, so Metke. „Es ist heute niemandem mehr zu vermitteln, dass insbesondere im Notfalldienst die Ärztinnen und Ärzte an den Wochenenden, Feiertagen oder in der Nacht im Rahmen eines Hausbesuchs ein Rezept ausstellen, dann den Patientinnen und Patienten aber zumuten, noch irgendwo in eine Apotheke zu fahren, um sich das Medikament zu besorgen.“
Für Patientinnen und Patienten, die alleinerziehend sind, ältere Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, oder auch Behinderte sei es „mehr als schwierig, damit umzugehen“. Gleiches gelte für Hausbesuche bei Patientinnen und Patienten, die das Haus nicht verlassen können.
Könnten die Ärzte die zehn am häufigsten benötigten Arzneimittel direkt ausgeben, könne der Großteil des Bedarfs damit gedeckt werden. „Kostengünstig, bequem und ohne zusätzliche Kosten.“
Für den Vorstand der KVBW ergibt sich aus diesen Themen eines der Aufgabengebiete für die neue Bundesregierung. Der Vorstand kündigte an, in Bezug auf das Dispensierrecht, insbesondere im Notfalldienst, eine entsprechende Petition an den Deutschen Bundestag zu prüfen und eine Informationskampagne der Patientinnen und Patienten zum barrierearmen Bezug von Medikamenten über Onlineapotheken vorzubereiten.
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