Ärzteschaft

Arbeitsmediziner: Expertise bei Gesundheitsreformen einbeziehen

  • Donnerstag, 22. Oktober 2026
/maxsim, stock.adobe.com
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Mainz – Die arbeitsmedizinische Expertise muss bei der Gestaltung gesunder Arbeit und den anstehenden Gesundheitsreformen hinsichtlich einer besser gestalteten Prävention systematisch einbezogen werden. Dies forderte heute der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) anlässlich der Eröffnung des 42. Deutschen Betriebsärzte Kongresses in Mainz.

„Wer über Fachkräftesicherung und längere Erwerbsbiografien spricht, muss die Gesundheit der Beschäftigten in den Mittelpunkt stellen“, erklärte VDBW-Präsidentin Susanne Liebe. Eine wirksame Präventionsmedizin komme an der Arbeitsmedizin nicht vorbei.

„Betriebsärztinnen und Betriebsärzte kennen die Menschen und ihre konkreten Lebens- und Arbeitsbedingungen. Sie helfen, Risiken früh zu erkennen, Arbeit gesundheitsgerecht zu gestalten und Menschen auch mit chronischen Erkrankungen im Berufsleben zu halten“, betonte Liebe. Dieses gesundheitspolitisch hochrelevante Potenzial werde derzeit nicht ausreichend genutzt.

Unter anderem fordert der VDBW eine Stärkung der Zusammenarbeit mit Haus- und Facharztpraxen, Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen. Notwendig seien beispielsweise verlässliche Schnittstellen und Übergänge.

Auch bei der Lungenkrebs-Früherkennung setzt sich der Verband mit Unterstützung der Deutschen Krebshilfe für die verbindliche Einbindung entsprechend qualifizierter Arbeitsmediziner ein. Zudem benötige man eine Gleichstellung beim Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA), so die VDBW-Präsidentin.

Im Zusammenhang mit dem geplanten Gesetz für digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) hatten jüngst die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM), der Bundesverband selbständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB) und der VDBW gemeinsam darauf hingewiesen, dass Betriebsärzte bislang nur eingeschränkte Zugriffsrechte auf die ePA besitzen. Dies erschwere die kontinuierliche Betreuung von Beschäftigten und den Austausch zwischen den Versorgungssektoren.

aha

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