Ärzteschaft

ARMIN-Ergebnisse vorgelegt, Überführung in Regelversorgung gefordert

  • Dienstag, 18. April 2023
/Henrik Dolle, stockadobecom
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Berlin – Die Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen (ARMIN), die von 2014 bis 2022 lief, führte zu unter­schiedlichen Ergebnissen. Die Gründe dafür bleiben aber unklar, wie eine Evaluation des Projektes zeigt. Die ARMIN-Projektpartner ziehen trotzdem eine positive Bilanz und fordern, die gemeinsame Medikationsanalyse von Apothekern und Ärzten in die Regelversorgung zu überführen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die Ergebnisse prüfen.

Die Studie, die heute vorgelegt wurde – und die im Deutschen Ärzteblatt erschienen ist – zeigt eine ganze Reihe von Effekten auf. Positiv ist etwa, dass die Patienten, die am Modellprojekt teilnahmen, ein verringertes relatives Sterberisiko von 16 Prozent im Vergleich zu einer Kontrollgruppe aufwiesen.

Das erklärte Hanna Seidling, Leiterin der Kooperationseinheit Klinische Pharmazie am Universitäts­klinikum Heidelberg im Rahmen einer Pressekonferenz. Ihr Team hat die Evaluation gemeinsam mit dem Aqua – Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheits­wesen vorgenommen.

Die untersuchten Versorgungsdaten von 2014 bis 2019 sowie die Befragung der teilnehmenden Patienten, Ärzte und Apotheker lieferten zwar Ergebnisse, aber keine kausalen Schlüsse, sagte sie. Dafür bräuchte es prospektive, randomisierte Studien, so Seidling. Eine Stärke der Studie sei aber, dass das Modellvorhaben mehr als sechs Jahre in der Routineversorgung umgesetzt worden sei und es sich dabei um kein künstliches Stu­dien­setting gehandelt habe, betonte Seidling.

Befragte ARMIN-Patienten gaben zudem positive Rückmeldungen zum Projekt. Sie stuften den individu­ellen Nutzen als hoch ein. Drei Viertel der Patienten befürworteten etwa die Überprüfung des Medikationsplans durch den Hausarzt beziehungsweise den Apotheker.

Ein weiteres Ergebnis war, dass ARMIN-Patienten vermehrt Gesundheitsdienstleistungen durch Hausärztinnen und -ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker nutzten. Es zeigte sich zudem eine Verringerung der Überver­sorgung und eine Verbesserung der langfristigen Einnahme von Medikamenten.

Die Auswertung ergab allerdings auch, dass Teilnehmende des ARMIN-Projektes zu einer sehr ähnlichen Wahr­scheinlichkeit mindestens einmal in zwei Jahren hospitalisiert worden sind. ARMIN-Patienten, die ins Kranken­haus eingeliefert werden mussten, wurden früher und häufiger hospitalisiert, erklärte Seidling.

Klarer Rechtsrahmen vom Bund gefordert

„Was wir uns wünschen ist, dass der Rechtsrahmen für die Regelversorgung vom Bundesgesetzgeber geschaff­en wird“, betonte die Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen, Annette Rommel. „Die interprofessionelle Zusammenarbeit der Apothekerinnen und Ärzte muss darin geregelt sein.“

Insbesondere die Aufgabenteilung müsse klar definiert werden. Zudem brauche es einen digitalen Medikati­ons­plan sowie die Verpflichtung für die Softwareindustrie entsprechende Module auch einzuführen, so Rom­mel. Für die zusätzlichen Leistungen werde eine angemessene Honorierung für Ärzte und Apotheker benötigt. Der Anspruch auf die Medikationsanalyse müsse individuell je Patient entschieden werden, so Rommel.

Für Rommel gebe es viele positive Aspekte hinsichtlich des Modellprojekts aber auch einige Stolpersteine. „Großartig ist das Ergebnis. Ich bin sehr beeindruckt von der wissenschaftlichen Analyse, wie sehr die Versor­gung der Patienten verbessert worden ist“, so Rommel.

Eine Kooperation von Fachleuten, die gezielt in eine Richtung gehen, könne eine Verbesserung der Versorgung von Patienten hervorrufen, sagte Rommel. Auch der Fokus auf die Wirkstoffverordnung lief Rommel zufolge sehr gut.

Für die Wirkstoffverordnung statt der Verordnung eines Fertigarzneimittels sollten die Ärzte innerhalb des Projekts wie gewohnt im PVS ein Arzneimittel auswählen. Das PVS hatte daraus Wirkstoff, Wirkstärke, Darrei­chungsform und Packungsgröße abgeleitet und eine entsprechende Wirkstoffverordnung auf das Rezept ge­druckt.

Wirkstoffverordnung bietet einige Vorteile

Die Wirkstoffverordnung führte zu mehr Arzneimitteltherapiesicherheit und auch zu Einsparungen im Gesund­heitssystem, zeigen die Ergebnisse der Forschungsgruppe. Bei einer höheren Wirkstoffverordnungsquote gab es etwa einen geringeren Wechsel an Präparaten. Außerdem führte diese höhere Quote zu einem Anstieg der Ra­battvertragsquote sowie zu einer höheren Wahrscheinlichkeit der Umstellung auf Generika nach Patentablauf, erklärte Seidling.

Stolpersteine gab es vor allem vonseiten der Industrie. „Die Praxisverwaltungssysteme haben nicht hundert­pro­zentig die Module so umgesetzt, wie wir es uns gewünscht haben“, sagte Rommel. Mit Mühen habe sie ihr eigenes PVS so umgestellt, um an ARMIN teilnehmen zu können.

Die Industrie hatte allerdings zurückgemel­det, dass es sich aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl für sie kaum lohne, modifizierte PVS-Module an­zubieten, erklärte Rommel. Manche Kolleginnen hätten an ARMIN teilneh­men wollen, dies sei aber teilweise aufgrund der fehlenden Bereitschaft der PVS-Hersteller gescheitert.

Rainer Striebel, Vorstandsvor­sitzender der AOK Plus, ergänzte, dass die Systeme in den Praxen nur mit großem Aufwand gewechselt werden könnten. Dies koste auch viel Geld. Deshalb sei es wichtig für kommende Vorhaben, von Beginn an mit guten Regelungen die PVS-Hersteller mit ins Boot zu holen.

Für Striebel nütze ARMIN sowohl den Patienten, den Ärzten als auch den Apothekern. ARMIN wurde nach acht Jahren lediglich beendet, weil es rechtlich nicht länger möglich war das Projekt fortzuführen.

Bundesgesundheitsministerium will Projektergebnisse prüfen

Vonseiten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und der Kassenärztlichen Bundesvereini­gung (KBV) gab es bezüglich einer Weiterführung allerdings noch keine Signale, so Rommel.

„Auch das Bundesministerium für Gesundheit betrachtet ein elektronisch unterstütztes Medikationsmanage­ment als wichtigen Baustein bei der Versorgung multimorbider Patientinnen und Patienten“, sagte eine BMG-Sprecherin dem Deutschen Ärzteblatt.

„Eine strukturierte interprofessionelle Zusammenarbeit von Medizin, Pharmazie und Pflege ist dabei erforder­lich. Die Projektergebnisse von ARMIN müssen jedoch erst ausgewertet und geprüft werden, bevor weitere Schritte diskutiert werden können“, so das BMG.

„Das Modellprojekt hat positive Ergebnisse in der Arzneimittelversorgung und des Gesundheitszustandes der beteiligten Patienten gezeigt. Für die beteiligten Ärzte und Apotheker waren insbesondere die enge Abstimm­ung und die vertrauensvolle Zusammenarbeit auf 'kurzem Weg' wesentliche positive Effekte“, sagte auch Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer. Bodendieck ist Hausarzt in Wurzen und hat eben­falls am Projekt teilgenommen.

Auch er forderte digitale Module für die Arzneimitteltherapie, ein funktionierendes elektronisches Rezept so­wie eine Implementierung in die elektronische Patientenakte für die Weiterentwicklung von ARMIN. „Außer­dem müssten die Praxissoftwaresysteme verpflichtend für diese Anwendung mit einfachen Zugängen ange­passt werden. Wichtig ist auch der asynchrone Austausch zwischen Ärzten und Apothekern, um Doppelver­schrei­bungen zu erkennen und eine optimale Beratung zu gewährleisten, wobei die Therapiehoheit immer in den Händen des behandelnden Arztes liegt.“

Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, zeigte sich ebenfalls überzeugt von dem Nutzen der Arzneimittelinitiative. Der Nutzen sei dort am größten, wo Ärztin­nen und Ärzte und Apotheker Hand in Hand zusammenarbeiten zum Wohle kranker Menschen. „ARMIN hat be­wiesen, dass wir dies im Versorgungsalltag umsetzen können“, so die ABDA-Chefin.

Sie forderte für alle Patienten mit Polymedikation, also die fünf oder mehr Medikamente einnehmen, eine mindestens einmal jährliche Überprüfung der Arzneimitteltherapie vonseiten der Ärzte und Apothekern. Mit der Einführung der Medikationsanalyse als pharmazeutische Dienstleistung sei der Apothekenteil bereits geregelt. Nun müsse bei der Überprüfung der Gesamtmedikation noch die Zuständigkeit der Ärzte und auch ihr Honorar festgelegt werden, so Overwiening.

cmk/kat

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