Positive Zwischenbilanz für Arzneimittelinitiative ARMIN

Weimar – Die Projektpartner der „Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen“ (ARMIN) haben eine positive Zwischenbilanz des Modellvorhabens gezogen. „Innovativ, sektorenübergreifend und wirkungsstark: So lassen sich die bisherigen Erfahrungen in drei Worten zusammenfassen“, lautet das Fazit der fünf Projektpartner nach vier Jahren ARMIN.
Die „Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen“ fußt auf einem Konzept der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Sie startete 2014 zunächst mit einer Wirkstoffverordnung und einem Medikationskatalog. Die teilnehmenden Ärzte verpflichteten sich, überwiegend Wirkstoffe zu verordnen und sich bei deren Auswahl an einem Medikationskatalog zu orientieren, der für häufige Indikationen Wirkstoffe der ersten Wahl und Reservewirkstoffe enthält.
Im Sommer 2016 startete das dritte Modul des Projektes, das Medikationsmanagement. Dazu erstellt der Apotheker zunächst eine komplette Liste aller Arzneimittel, die der Patient einnimmt. Die Liste stellt er auf einen Server, auf den auch der Hausarzt des Patienten Zugriff hat. Der Hausarzt überprüft die Liste auf mögliche Wechselwirkungen und passt sie gegebenenfalls an.
Die Arzneimittelinitiative ARMIN ist ein gemeinsames Projekt der Ärzte und Apotheker Sachsens und Thüringens sowie der AOK Plus.
Die Projektpartner benannten jetzt Herausforderungen für die Politik, die Selbstverwaltung und die Industrie, um ARMIN beziehungsweise das Medikationsmanagement am Ende der Modelllaufzeit in die Regelversorgung zu überführen. „Mit ARMIN leisten wir eine wichtige Vorarbeit für die Kooperation von Ärzten und Apothekern bei der Erstellung von Medikationsplänen und damit für die Steigerung der Therapiesicherheit“, sagte die erste Vorsitzende des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Thüringen, Annette Rommel. Damit davon möglichst viele Patienten bundesweit profitieren könnten, müssten jedoch noch technische Hürden genommen und gesetzliche Regelungen getroffen werden.
„Um die Akzeptanz elektronischer Medikationspläne zu erhöhen und entsprechend für alle beteiligten Heilberufler nutzbar zu machen, müssen Medikationsdaten-verarbeitende E-Health-Anwendungen grundsätzlich auf einem einheitlichen Medikationsplanformat basieren“, erläuterte Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen. Weitere Anforderungen bezögen sich unter anderem auf Rahmenbedingungen für einheitliche Arzneimittelinformationen, weniger bürokratische Hürden bei Modellprojekten, eine gesetzliche Anpassung für die bundesweite Etablierung einer Wirkstoffverordnung sowie die anwenderfreundliche Gestaltung von Softwarelösungen.
In ARMIN wurden bisher mehr als drei Millionen Wirkstoffverordnungen ausgestellt. Rund 3.500 Patienten werden aktuell im ARMIN-Medikationsmanagement betreut.„Wie erwartet, konnten wir falsche Medikamenteneinnahmen bei vorrangig älteren Patienten aufklären oder unerwünschte Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt ausschließen. Kurzfristig ist dies ein gesundheitlicher Mehrwert für den einzelnen Patienten, langfristig ein wirtschaftlicher für die gesamte Solidargemeinschaft“, sagte Thomas Dittrich, Vorsitzender des Sächsischen Apothekerverbandes.
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