Politik

Arzneimittel-Liefer­engpässe sind ein internationales Problem

  • Dienstag, 6. September 2016
Uploaded: 18.12.2012 16:22:25 by mis
/dpa

Berlin – Lieferengpässe bei Arzneimitteln sind ein internationales Problem. Es seien „keine spezifisch nur Deutschland betreffenden Ursachen für Lieferengpässe bekannt“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Mögliche Ursachen seien Probleme bei der Wirkstoffproduktion und -beschaffung, Probleme bei der Arzneimittelproduktion, die Sperrung oder ein Rückruf von Chargen we­gen qualitativer Mängel sowie eine falsche Kapazitätsplanung oder ein erhöhter Be­darf.

Die Fraktion hatte in ihrer Kleinen Anfrage darauf hingewiesen, dass es sich bei den Engpässen in etlichen Fällen um das systematische Fehlen auch dringend benötigter Medikamente handle. Ein Beispiel dafür sei das Krebsmedikament Melphalan. Auch Antibiotika seien regelmäßig nicht verfügbar.

„Immer wieder sind in den letzten Jahren Krebsmedikamente nicht lieferbar gewesen. Betroffen sind fast alle Krebserkrankungen“, kritisierte Mathias Freund, geschäfts­führen­der Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onko­lo­gie (DGHO) bereits im vergangenen Dezember. Er warnte, es sei „absehbar, dass die Lieferengpässe bei Krebsmedikamenten Leben kosten werden. Der Gesetzgeber muss endlich handeln“, so Freund.

Die Bundesregierung hatte bereits in ihrer Antwort auf eine vorangegangene Anfrage ebenfalls der Fraktion „Die Linke“ betont, die Lieferkette für Arzneimittel solle „robuster“ werden, um mögliche Engpässe in der medizinischen Versorgung zu vermeiden. Im so­ge­nannten Pharmadialog sei beschlossen worden, ein „Jour Fixe“ einzurichten, um die Ver­sorgungslage zu beobachten und zu bewerten. Diese Arbeitsgruppe werde im dritten Quartal dieses Jahres ihre Arbeit aufnehmen und sich mit der Beobachtung und Bewer­tung der aktuellen Versorgungslage befassen, konkretisiert die Bundesregierung in der aktuellen Antwort.

Im Referentenentwurf zum GKV-Arzneimittelstärkungsgesetz sei außerdem vorgesehen, dass künftig Produktionszeiten beim Abschluss von Rabattverträgen stärker be­rück­sich­tigt werden sollen. So seien Rabattverträge über patentfreie Arzneimittel so zu ver­ein­ba­ren, dass die Pflicht der Pharmafirma zur Gewährleistung der Lieferfähigkeit „frühestens sechs Monate nach der Vorabinformation über den geplanten Zuschlag und frühestens drei Monate nach Zuschlagserteilung beginnt“, informiert die Bundesregierung.

hil

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