Arzneimittelpreisverordnung: Streit um Apothekengutachten

Berlin – Ein Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) zur Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) hat bereits vor Veröffentlichung einen Streit entfacht. Der Grund: Das Gutachten, das dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ) als „Vertraulicher Arbeitsstand“ vorliegt, macht ein Einsparpotenzial bei den Arzneimittelpreisen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro aus. Gleichzeitig sieht es allerdings Hunderte Apotheken in Deutschland als betriebswirtschaftlich gefährdet an.
Die Apotheker wehrten sich schon im Vorfeld der Veröffentlichung heute gegen eine Kürzung der Einnahmen. „Honorarkürzungen für Apotheken kommen nicht infrage“, erklärte Friedemann Schmidt, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). Die Zeitung hatte kürzlich zuerst über das Gutachten berichtet. Der GKV-Spitzenverband betonte hingegen, die Zahlen wiesen darauf hin, dass die Beitragszahler mehr als eine Milliarde mehr an die Apotheken bezahlten, als sie an dafür an Leistungen erhielten. Notwendig sei zumindest eine Umstrukturierung der Apothekenvergütung, keinesfalls jedoch eine höhere Honorarsumme für die Apotheker.
Die Gutachter von 2HM & Associates raten in der Arbeit für das BMWi dazu, das Apothekenhonorar in drei Feldern abzusenken. Die Summe von 1,3 Milliarden Euro an Einsparpotenzial setzt sich demnach zusammen aus circa 230 Millionen Euro „Reduktion der Vergütung der Herstellung parenteraler Zubereitungen sowie zugehöriger Warenwirtschaft“, circa 900 Millionen Euro „Reduktion der Vergütung der übrigen Apotheken“ durch eine Absenkung des Packungszuschlags auf rezeptpflichtige Arzneimittel und „einer Reduktion der Zuschläge des pharmazeutischen Großhandels“ um circa 210 Millionen Euro.
„Parenterale Zubereitungen werden aktuell deutlich höher vergütet als es der Arbeitsaufwand rechtfertigt“, schreiben die Gutachter zum Beispiel. Gegebenenfalls sei der technische Fortschritt in der bisherigen Bestimmung der Zuschläge vernachlässigt worden. Dem Gutachen zufolge betrifft dies rund 300 Apotheken in Deutschland, die über entsprechende Labore verfügen. Ebenso sei etwa der derzeitige Zuschlag für den Großhandel nicht zu begründen.
Strukturfonds für versorgungsrelevante Apotheken
Neben der zu hohen Vergütung auf der einen Seite gibt es den Gutachtern zufolge auf der anderen Seite aber zugleich erhebliche wirtschaftliche Probleme bei vielen Apotheken. Die Forscher machen in der Arbeit anhand von Daten mit Stand 2015 bundesweit rund 700 Apotheken aus, die sie als stark gefährdet einstufen. Weitere 1.600 Apotheken sehen sie als gefährdet an. Wirtschaftlich mittelfristig gefährdet seien rund 7.600 Betriebsstätten – davon 5.300 in städtischen und großstädtischen Räumen und 2.300 in ländlichen Kreisen – wie es in dem Gutachten heißt.
Die Gutachter sprechen von 47 Prozent aller Apotheken-Unternehmen, „die in ihrem Brutto-Betriebsergebnis keinen angemessenen Unternehmerlohn im Vergleich zu Krankenhausapothekenleitern realisieren (inkl. aller Nebenkosten aktuell 99.000 Euro)“, schreiben die Autoren. Angesichts der „schlechten wirtschaftlichen Situation fast der Hälfte aller Apotheken“ sei nachvollziehbar, dass einerseits Angst vor dem Verlust der flächendeckenden Versorgung und andererseits die Förderung einer höheren Vergütung bestehe. Eine pauschal höhere Vergütung halten die Gutachter aber nicht für den richtigen Weg. Vielmehr empfiehlt das Gutachten neben der Absenkung der Honorare um 1,3 Milliarden Euro einen „Strukturfonds“ in Höhe von circa 100 Millionen Euro. Dieser Schritt sei notwendig, um gezielt die für die flächendeckende Versorgung relevanten Apotheken zu unterstützen.
Ärger um Veröffentlichung
Darüber, warum das Gutachten bislang unveröffentlicht ist, wird in Berlin derzeit heftig spekuliert. Die Apotheken bemängelten heute in der FAZ öffentlich die Informationspolitik des Ministeriums. „Wer ein methodisch sauberes Gutachten hat, braucht keine Angst davor zu haben, es zu veröffentlichen und zur Diskussion zu stellen“, sagte ABDA-Präsident Schmidt der Zeitung. Das BMWi erklärte dem DÄ auf Nachfrage, das Gutachten befinde sich wie üblich in der Ressortabstimmung mit den anderen Ministerien. Einen Veröffentlichungstermin konnte die Sprecherin nicht nennen.
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