Ärzte müssen mit deutlichen Einbußen durch das GKV-Sparpaket rechnen

Berlin – Seit wenigen Tagen ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft. Noch entfaltet es zwar keine große Wirkung auf die Arztpraxen, da die meisten Teile des Gesetzes ab dem 1. Januar 2027 greifen. Ab dann bedeutet es allerdings konkrete finanzielle Einbußen für die Ärzte und Psychotherapeuten, wie Berechnungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zeigen.
Durch den Wegfall der extrabudgetären Vergütung der Leistungen – wie ambulante Operationen, Früherkennungsuntersuchungen oder Psychotherapie – ab dem 1. Januar 2027 erwartet die KBV Mindereinnahmen je Arzt um durchschnittlich 3.629 Euro.
Perspektivisch ist von einem geringeren Honorarzuwachs auszugehen. Betroffen sind den Berechnungen zufolge alle Ärzte. Insgesamt soll dadurch eine Summe von 550 Millionen Euro für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eingespart werden.
Die veränderte Vergütung für Haus- und Kinderärzte führt der KBV zufolge für die betroffenen Berufsgruppen zu einem Honorarverlust von durchschnittlich 3.084 Euro je Arzt pro Jahr. In Summe werden hier 180 Millionen Euro gespart.
Einen erheblichen Honorarverlust hat die Abschaffung der Vergütungsregelungen für die Terminvermittlung zufolge. 1,64 Milliarden Euro – 1,523 Milliarden Euro bei den Fachärzten und 117 Millionen Euro bei den Hausärzten – so viel soll der Wegfall der GKV an Kostenersparnis einbringen. Je Facharzt bedeutet das ein Minus von 29.937 Euro pro Jahr, je Hausarzt sind es 2.403 Euro.
Die Streichung der Hygienezuschläge führt zu 716 Euro weniger Einnahmen je Arzt – insgesamt 103 Millionen Euro an Ersparnis für die GKV. Bei der Befüllung der elektronischen Patientenakte sparen die Kassen 279 Millionen Euro. Je Arzt oder Therapeut läuft das auf ein Minus von 7.465 Euro hinaus.
EBM-Absenkung trifft Fachärzte
Bei der Absenkung der technischen Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) geht die KBV von einem Prozent Bewertungsabsenkung aus. Das wäre für die Nuklearmedizin ein Minus von 3.216 Euro, für die Radiologie von 4.263 Euro und für die Strahlentherapie von 10.621 Euro. Abgesenkt werden sollen im EBM auch Kataraktoperationen. Das würde für Augenärzte einen Honorarverlust von 3.358 Euro bedeuten.
Der Wegfall der Kurzzeit-Therapiezuschläge für Psychotherapeuten und Ärzte geht mit einem Minus von 3.656 Euro je Arzt und Jahr im Schnitt einher. 91 Millionen Euro soll das den Kassen sparen. Keine Auswirkungen sieht die KBV durch die Streichung der Angemessenheitsprüfung, da die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) weiterhin gilt.
Die gestrichene Vergütung für die Beratung zur Organ- und Gewebespende hat für Haus- und Kinderärzte Einbußen zur Folge. Die KBV beziffert diese auf 1.949 Euro je Arzt und Jahr (im Schnitt). Ersparnis für die GKV: 52 Millionen Euro.
Hausärzte und Dermatologen werden künftig voraussichtlich nicht mehr alle Versicherten zu einer Hautkrebsfrüherkennung sehen dürfen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll das generelle Screening überprüfen und neu aufsetzen. Der vollständige Wegfall würde für die Fachgruppen zu einem Minus von 43.324 Euro bei Dermatologen und 2.989 Euro bei Hausärzten (pro Arzt und Jahr im Durschnitt) führen.
Auf eine Addition der Einbußen verzichtet die KBV in ihrer Auflistung. Legt man die von der KBV genannten Durchschnittszahlungen zugrunde, bedeutet das kumulierte geschätzte Honorareinbußen für Hausärzte in Höhe von 22.235 Euro und für Kinderärzte von 19.246 Euro – je Arzt und Jahr im Schnitt.
Fachärzte müssten ein Jahresminus von 41.747 Euro hinnehmen. Die Fachgruppen, die mit Abwertungen im EBM rechnen müssen, sind mutmaßlich deutlicher betroffen. Die Addition bedeutet ein Jahresminus je Arzt für die Nuklearmedizin von 44.963 Euro, Augenärzte von 45.105 Euro, die Radiologie von 46.010 Euro und die Strahlentherapie von 52.368 Euro.
Die Dermatologen fallen mit 85.071 Euro an Einbußen aus dem Rahmen. Allerdings ist dort der Wegfall des Hautkrebsscreening eingerechnet. Wahrscheinlich ist, dass aber nicht der gesamte Honorarbereich wegfallen wird. Der G-BA hat den Auftrag, das Screening zielgenauer zu gestalten.
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