GKV-Spargesetz: Durchschnittlich 2,7 Millionen Euro weniger pro Krankenhaus

Münster – Jedes Krankenhaus könnte im kommenden Jahr aufgrund des vor wenigen Tagen beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes durchschnittlich rund 2,7 Millionen Euro weniger einnehmen. Das zeigen Berechnungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon.
Demnach würden die Kliniken ungefähr 200 Euro je Case-Mix-Punkt weniger verdienen, so die Annahmen. Durchschnittlich verfüge ein Krankenhaus pro Jahr über rund 13.250 Case-Mix-Punkte (inklusive Pflege). Damit könnten die Kliniken im Durchschnitt rund 3,2 Prozent ihrer jährlichen Umsatzrendite verlieren.
Die Case-Mix-Punkte werden aus der Anzahl der Fälle berechnet, die ein Krankenhaus leistet, multipliziert mit dem jeweiligen Relativgewicht. Dieses Relativgewicht ergibt sich aus der jeweiligen ermittelten diagnosebezogenen Fallpauschale (DRG).
Die Schätzungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beruhen auf dem Kabinettsentwurf von Ende April. Das bedeutet, die kurz vor dem Beschluss eingewobenen Änderungen im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz sind in der Simulation nicht enthalten. Weiter hat Curacon für die Simulation Daten aus seiner eigenen Krankenhaus-Wirtschaftsdatenbank genutzt.
„Die geplanten Minderausgaben werden alle Häuser, aber nicht alle Häuser gleichermaßen treffen“, erklärte Robert Orsag von Curacon. Die konkreten Effekte würden unter anderem von Leistungsprofil, Case‑Mix sowie der Qualität der Rechnungstellung abhängen.
Entscheidend sei die gesetzlich angelegten Minderausgaben frühzeitig in eigenen Planungsrechnungen abzubilden. Wer die sich ergebende individuelle Lücke früh kenne, könne wirksame Gegenmaßnahmen entwickeln, um die Finanzierung sicherzustellen.
Und: „Wir gehen davon aus, dass die zusätzliche Belastung durch das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz für die Krankenhäuser in den Folgejahren ab 2028 nochmal höher ausfallen wird“, schätzt Orsag.
4,1 Milliarden Euro weniger Geld für die Kliniken
Die Analyse zeigt, dass die somatischen Krankenhäuser (ohne Psychiatrie) 2027 aufgrund des Gesetzes insgesamt 4,1 Milliarden Euro weniger Geld zur Verfügung hätten. Für die Psychiatrie werden auf Basis des Kabinettsentwurf Mindereinnahmen von 0,45 Milliarden Euro geschätzt.
Am stärksten wird der Schätzung zufolge durch die Deckelung des Pflegebudgets und neuen Regelungen der Grundlohnrate gespart. Damit könnten zwei Milliarden Euro bei den Kliniken 2027 eingespart werden. Aber auch die Erweiterung des Prüfauftrags des Medizinischen Dienstes könnte zu weiteren 1,6 Milliarden Euro Mindereinnahmen führen.
In welchem Ausmaß die kommunalen Krankenhäuser sowie Universitätskliniken von den Sparplänen betroffen sein und welche regionalen Unterschiede dabei voraussichtlich eintreten werden, hat das Deutsche Ärzteblatt bereits berichtet.
Viele Krankenhäuser könnten diese Höhe an Einsparungen verkraften, hieß es dazu auch aus Kreisen der Krankenhausverbände. Voraussetzung sei aber, die Häuser schaffen es, ihre Kostenstruktur zu straffen und effizienter zu gestalten. Dabei würde insbesondere ein Abbau an Regulierungen helfen.
Krankenhausbetreiber haben es jetzt in der Hand
Markus Horneber, Vorstandsvorsitzender des Krankenhausträgers Agaplesion, entgegnete zudem vor einigen Tagen, er wolle nicht auf den Abgesang der Branche einsteigen.
Damit meint er die deutliche Kritik insbesondere von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), die immer wieder vor den Auswirkungen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes gewarnt hatte. Der DKG zufolge drohen ab 2027 ein kalter Strukturwandel und Klinikschließungen, zudem müssten tausende Stellen abgebaut werden.
„Wir als Betreiber haben es in der Hand, den Herausforderungen mit guter Führung, Innovationsgeist und Kreativität auf einer tragfähigen Unternehmenskultur zu begegnen“, betonte Horneber. Er kündigte an, Agaplesion werde den Wandel „nach wie vor aktiv mitgestalten“.
Er sieht die Verabschiedung des Gesetzes gemeinsam mit den zuletzt eingebauten Änderungen als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. „Es wird deutlich, dass die Bundespolitik die Notwendigkeit der Deregulierung und der damit verbundenen, stärkeren Subsidiarität, verstanden hat“, erklärte er.
Damit meint Horneber vor allem die Abschaffung der Personalbemessung in der Pflege PPR 2.0 und der Pflegepersonaluntergrenzen als Qualitätskriterium für die Zuteilung der Leistungsgruppen.
Auch die neuen Regelungen zu den Prüfungen des Medizinischen Dienstes (MD) sieht Horneber positiv: „Im Gegenzug zu mehr unternehmerischer Freiheit ist ein gut konzipierter Prüfrahmen mit Sanktionen notwendig.“ Wenn es allerdings, wie in der Vergangenheit, nur darum ginge, den Krankenhäusern trotz geleisteter Arbeit mit kleinteiligen Prüfungen Geld zu entziehen, müsse das System weiterentwickelt werden.
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