Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht Quereinstieg in die Allgemeinmedizin

Rostock – Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern will Fachärzten den Wechsel aus anderen Gebieten in die hausärztliche Versorgung ermöglichen. Die Kammerversammlung hat dazu kürzlich entsprechende Kriterien und Rahmenbedingungen beschlossen.
Dem Beschluss zufolge ist die Mindestvoraussetzung für einen solchen Wechsel der Nachweis einer 24-monatigen Weiterbildung Allgemeinmedizin und die 80-Stunden-Kurs-Weiterbildung Psychosomatische Grundversorgung.
Darüber hinaus soll individuell entsprechend der vorherigen Weiterbildung und der fachärztlichen Berufserfahrung festgelegt werden, welche weiteren Weiterbildungsabschnitte im Einzelfall noch nachzuweisen sind, so die Ärztekammer. Alle notwendigen Weiterbildungskompetenzen der Facharzt-Weiterbildung Allgemeinmedizin sind im elektronischen Logbuch (eLogbuch) nachzuweisen.
Durch den erleichterten Zugang zur Facharztanerkennung Allgemeinmedizin soll insbesondere unzufriedenen Fachärzten aus dem stationären Sektor eine neue berufliche Perspektive angeboten werden, bevor diese in ein anderes Bundesland wechseln. Die Regelung soll nach fünf Jahren evaluiert werden.
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