Ärzteschaft

Ärzteparlament für Strategie zur Förderung geschlechtersensibler Medizin

  • Montag, 18. Mai 2026
/Ekaterina Anisimova, stock.adobe.com
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Hannover – Geschlechtersensible Medizin soll in Forschung, Lehre und Versorgung systematisch verankert werden. Dieses Signal sendet der 130. Deutsche Ärztetag in Hannover mit einem Beschluss auf Initiative des Vorstandes der Bundesärztekammer (BÄK).

Die Forderung richtet sich an „Bund, Länder sowie die zuständigen Institutionen“. Diese sollen darüber hinaus eine übergeordnete Strategie zur Förderung einer geschlechtersensiblen Medizin entwickeln. Es geht zum Beispiel um die systematische Berücksichtigung geschlechterspezifischer Aspekte in Leitlinien, Richtlinien und Qualitätsindikatoren.

Angesprochen werden aber auch Medizinprodukte: Hier gelte es, diese Aspekte angemessen bei der Entwicklung, Validierung und Anwendung zu berücksichtigten. „Es ist sicherzustellen, dass zugrundeliegende Datensätze repräsentativ sind, insbesondere bei der Entwicklung digitaler und KI-gestützter Medizinprodukte“, heißt es weiter im Antrag.

Geschlechtersensible Versorgungskonzepte sowie Projekte der Versorgungsforschung müssten gezielt gefördert, umgesetzt und evaluiert werden, wird im Antrag weiter gefordert.

Seit Jahrzehnten seien Datenlücken bekannt, Arzneimittel und Medizinprodukte überwiegend an Männern evaluiert, heißt es zur Begründung. „Die geschlechtersensible Medizin ist jedoch ein zentraler Bestandteil einer evidenzbasierten, patientenorientierten und qualitativ hochwertigen Versorgung.“

Geschlecht und Geschlechtsidentität beeinflussten Krankheitsentstehung, Symptomatik, Diagnostik, Therapieansprechen, Nebenwirkungsprofile und den Zugang zu medizinischer Versorgung.

Der Antrag der BÄK erkennt zwar an, dass die Bundesregierung in diesem Jahr die Förderrichtlinien „Patientinnenzentrierte Versorgung von Frauen“ und „Nachwuchsgruppen Versorgungsforschung Frauengesundheit“ auf den Weg gebracht hat.

Dennoch seien geschlechtsspezifische Aspekte in der (Versorgungs-)Forschung, in Leitlinien und in der Entwicklung und Anwendung von Arzneimitteln und Medizinprodukten weiterhin „unzureichend berücksichtigt“.

Bereits beim 129. Deutschen Ärztetag in Leipzig hatte das Ärzteparlament einem Antrag mit ähnlicher Stoßrichtung zugestimmt.

ggr

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