Ärzteschaft

Ärzteschaft stärkt Medizinstudierenden den Rücken

  • Freitag, 30. Mai 2025
/Maybaum
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Leipzig – Der 129. Deutsche Ärztetag steht hinter den Forderungen der Medizinstudierenden. An seinem heutigen letzten Sitzungstag appellierte das Ärzteparlament mit mehreren Beschlüssen nochmals an die Bundesregierung, die angekündigten Schritte zur Reform des Medizinstudiums aus dem Koalitionsvertrag zügig umzusetzen. Dies sei zwingend erforderlich, um Klarheit und Planungssicherheit für die Medizinischen Fakultäten und die Studierenden zu schaffen.

Zudem setzten die Delegierten sich für eine Verbesserung der Bedingungen des Praktischen Jahres (PJ) ein, konkret für eine Aufwandsentschädigung im PJ und eine gerechte und einheitliche Fehlzeitenregelung. Hintergrund für die letztgenannte Forderung ist die Tatsache, dass in der geltenden Fehlzeitenregelung mit 30 möglichen Fehltagen im PJ auch krankheitsbedingtes Fehlen integriert ist.

Im Sinne der Sicherheit von Patientinnen und Patienten sowie der Gesundheit von PJ-Studierenden sei es aber notwendig, Krankheitsausfälle vollständig aus dieser Regelung auszunehmen und dies nicht auf eine Härtefallregelung zu beschränken, befanden die Delegierten. Es brauche endlich eine Trennung von Krankheits- und Fehltagen im Praktischen Jahr.

Eine qualitativ hochwertige Ausbildung im PJ sollte durch Mentoring, Betreuung und Lehrveranstaltungen gemäß den Entwürfen der neuen Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) zeitnah umgesetzt werden, forderte der Ärztetag weiter. Einen verpflichtenden Mindestabstand von vier Wochen zwischen dem Ende des PJ und dem dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung halten die Delegierten für wichtig.

Ferner forderte der Deutsche Ärztetag die Länder auf, sich auf ein einheitliches Verfahren zur Digitalisierung der schriftlichen medizinischen Staatsexamina zu verständigen. Diese würden nämlich nach wie vor ausschließlich papierbasiert durchgeführt, bemängelte heute Daniel Wellershaus, Abgeordneter der Ärztekammer Nordrhein.

Auch die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) sieht erhebliche Potenziale ungenutzt, schriftliche Prüfungen praxisnäher und didaktisch sinnvoller zu gestalten. „Wir brauchen ein modernes Prüfungswesen, da Studium und Prüfung eigentlich Hand in Hand gehen sollten“, erläuterte bvmd-Präsident Pascal Markus Lemmer heute den Delegierten.

Zudem sensibilisierte Lemmer die Delegierten für eine Förderung des internationalen Famulanten-Austauschs. „Uns ist es sehr wichtig, uns als Medizinstudierende auch international zu vernetzen“, sagte er. Problematisch sei, dass der Hauptgeldgeber, der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), unter großem Kürzungsdruck stehe.

„Wir kriegen ungefähr 30 Prozent weniger Geld in den nächsten Jahren, und wir können uns auf Dauer nicht finanzieren.“ Das Ärzteparlament stärkte heute auch in dieser Angelegenheit den Medizinstudierenden den Rücken und forderte die Bundesregierung auf, die Finanzierung des Austauschprogramms in Deutschland sicherzustellen.

Zudem äußerten die Delegierten heute ihre Sorge, dass die Wissenschafts- und Lehrfreiheit von politischer Seite bedroht werde. „Allen diesen Übergriffen ist mit äußerster Entschiedenheit entgegenzutreten, da die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre ein demokratisches Grundrecht und die Voraussetzung für eine freiheitliche Bildung darstellt“, betonten sie.

Dies umfasse die Freiheit in der quantitativen und qualitativen Forschung, die Freiheit der Lehre innerhalb der Universität oder Hochschule und die Freiheit der Äußerungen und Handlungen außerhalb der Universität. Forschende, Lehrende und Studierende müssten vor unangemessenem externen Druck und Einflussnahme geschützt werden.

Nicht einverstanden ist die Ärzteschaft mit der Einführung eines Bachelorabschlusses in den Studiengängen Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie, wie sie aktuell in Nordrhein-Westfalen gemäß eines Entwurfs zum Hochschulgesetz geplant sei. Sie forderte heute die vollständige Streichung des Paragrafen aus dem Gesetzentwurf. Diesem zufolge soll lediglich das Ablegen, nicht aber das Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung Voraussetzung für die Verleihung des integrierten Bachelorgrades sein.  

ER

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