Ärztetag soll über die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte abstimmen

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat über den derzeitigen Stand des Clearingverfahrens zur neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) informiert. Das Verfahren war im Dezember vergangenen Jahres aufgesetzt worden, um die bei der Bundesärztekammer eingegangenen Stellungnahmen zu berücksichtigen.
Seit Mitte Januar erörtere man in Fachgesprächen, welche Änderungen am bestehenden Entwurf notwendig seien und umgesetzt werden könnten, ohne den mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und den Beihilfeträgern bereits abgestimmten Gesamtrahmen zu gefährden, schrieb der Präsident der BÄK, Klaus Reinhardt, vergangene Woche in einem Brief an alle beteiligten ärztlichen Berufsverbände und wissenschaftlichen Fachgesellschaften.
Man diskutiere aktuell nicht nur Anpassungen am Gebührenverzeichnis und an den Preisen, sondern auch Fragen zum Rechtsrahmen für die neue GOÄ, erläutert Reinhardt in dem Schreiben. Er betont, dass die Gespräche konstruktiv und vom Willen geleitet seien, sachgerechte Lösungen zu finden. Dies gelinge insbesondere in den Fällen sehr gut, für die die Beteiligten ihre Änderungsbedarfe möglichst konkret aufgezeigt hätten. Parallel stimme man sich mit dem PKV-Verband ab.
Die Clearinggespräche sollen noch bis April fortgeführt werden. Reinhardt zeigt sich in seinem Schreiben optimistisch, bis dahin noch Verbesserungen erzielen zu können, um dann die mit dem PKV-Verband abgestimmten Änderungen in die neue GOÄ einzuarbeiten.
Ende April werde man die so bearbeitete Fassung zusammen mit einer Änderungstabelle an die beteiligten Verbände und Fachgesellschaften sowie an die Landesärztekammern und die Abgeordneten des Deutschen Ärztetages versenden, schreibt der BÄK-Präsident. Dann sei der Deutsche Ärztetag am Zug, der Ende Mai in Leipzig tagt. Dieser müsse Reinhardt zufolge entscheiden, „ob wir der neuen Bundesregierung eine Verständigung zwischen Ärzteschaft und PKV-Verband mitteilen und die Bundesregierung auffordern können, das unter dieser Voraussetzung parteiübergreifend gegebene Versprechen einzulösen, die Novellierung der GOÄ endlich anzugehen“.
Reinhardt betont, wie wichtig ein klares Votum des Deutschen Ärztetages für den Kompromiss mit dem PKV-Verband sei. Denn nur so ließe „sich das notwendige politische Momentum für eine Novellierung der GOÄ erreichen“.
Allen Beteiligten sei aber auch klar, dass die Arbeit an der neuen GOÄ dann nicht abgeschlossen sei. Man müsse immer wieder über notwendige Anpassungen der GOÄ beraten und gegebenenfalls Änderungen einarbeiten. Dazu habe der PKV-Verband bereits im vergangenen Herbst seine Bereitschaft erklärt. Zunächst sei es aber Sache des Verordnungsgebers, abschließend über die neue GOÄ zu entscheiden.
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