Ärzteschaft

GOÄ-Entwurf: Frist für Verbände aufgehoben, Gespräche angekündigt

  • Mittwoch, 25. September 2024
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Berlin – In den vergangenen Tagen hatten sich Proteste gegen den Entwurf einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) innerhalb einzelner Fachverbände geregt. Die Bundesärztekammer (BÄK) will auf die Kritiker zuge­hen und mahnte heute, alle Beteiligten sollten das Angebot für eine neue GOÄ „sorgfältig prüfen und gemeinsam entschei­den“.

Eine Frist für die Durchsicht der neuen Leistungspositionen sollte bisher 14 Tage betragen und wäre Ende Sep­tember ausgelaufen. Die BÄK will den Verbänden nun auf Wunsch mehr Zeit einräumen. Wie viel, blieb heute offen.

„Es ist wichtig und wünschenswert, dass sich die ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften gründlich mit dem vor knapp zwei Wochen vorgestellten Angebot der PKV für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) befassen“, sagte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt.

Man habe die beteiligten 165 Verbände ausdrücklich darum gebeten, sich bei Fragen beziehungsweise mögli­chem Korrekturbedarf direkt an die Bundesärztekammer zu wenden, um mögliche ungewollte Inkongruenzen oder Verwerfungen hinsichtlich der Bewertungen zu vermeiden.

„Diese enge Einbindung der maßgeblichen ärztlichen Organisationen ist für Qualität und Akzeptanz der neuen GOÄ unerlässlich; sie steht für mich charakteristisch für den gesamten Novellierungsprozess der vergangenen Jahre“, erläuterte der BÄK-Chef.

Er betonte darüber hinaus, dass man in den vergangenen Jahren unter detailliertem Einbezug der Verbände als ärztliche Gemeinschaftsaufgabe arzteigene Bewertungen erarbeitet habe, die als Ausgangspunkt und Grundlage für die Preisverhandlungen mit der PKV dienten.

„Dass es nicht möglich ist, alle 165 Verbände auch an diesen zeitintensiven Gesprächen zur Finalisierung eines Angebotes zu beteiligen, versteht sich nach unserem Dafürhalten von selbst. Das wäre weder mit einem realis­tischen Zeitplan noch mit dem Charakter solcher Gespräche vereinbar gewesen“, betonte er.

Darüber hinaus habe die BÄK in den Verhandlungen mit aller „Entschiedenheit und Härte“ die ärztlichen Positio­nen vertreten. Allerdings habe auch der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) seine Auffass­ungen vertreten und die arzteigenen Bewertungen an vielen Stellen nicht nachvollzogen. „Insofern kann es nie­manden überraschen, dass am Ende ein für beide Seiten nicht einfacher Kompromiss stehen musste“, so Rein­hardt.

Den finanziellen Gesamtrahmen des Kompromisses hatte die BÄK in den Verbändegesprächen am 28. August und am 11. September erläutert. Bei diesen Terminen hatte keine Abstimmung stattgefunden. Das eingeholte Stimm­ungsbild bezog sich auf eine erste, unverbindliche Rückmeldung zum Gesamtrahmen der Einigung.

„In aller Klarheit haben wir im Verbändegespräch und in unserer anschließenden Mitteilung deutlich gemacht, dass die Verbände nach der Durchsicht der neuen GOÄ selbstverständlich frei sind, auch zu einer Ablehnung zu kommen“, sagte der BÄK-Chef heute.

Er habe als Präsident der Bundesärztekammer über all die Jahre dafür eingestanden, die neue GOÄ in Abstimm­ung mit den ärztlichen Verbänden und Fachgesellschaften zu erreichen. „Deswegen habe ich nicht nur im Ver­bän­degespräch, sondern auch gegenüber der PKV stets klar gemacht, dass wir den jetzt vorliegenden Entwurf als ein Angebot sehen, über das die Ärzteschaft befinden muss.“

Reinhardt kündigte an, die Verbände noch einmal zu einem klärenden Austausch einzuladen, da „inzwischen in einigen öffentlichen Verlautbarungen Verunsicherungen und auch Missverständnisse erkennbar“ gewesen seien. „Wir stehen gemeinsam vor einer wichtigen Weichenstellung und sollten gemeinsam erörtern, welchen Weg wir gehen wollen.“

Nach der Vorstellung des Entwurfs für eine neue GOÄ, hatten zunächste die Hausärzte sich positiv geäußert. Es hatte sich eine weitgehende Zustimmung abgezeichnet. In den vergangenen Tagen wurden dann aber Stimmen von Verbänden wie den Radiologen oder den Gynäkologen laut, die sich kritisch äußerten und benachteiligt sehen.

Der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) gehört zu den Verbänden, die mehr Zeit und Aufklärung forderten. Es würden nicht nachvollziehbare Veränderungen zwischen der Version „arzteigeneGOÄ“ zu „GOÄneu“ deutlich, die ihrerseits Erklärungsbedarf auslösten, hieß es heute.

So zeige sich bei der Gegenüberstellung dieser beiden Versionen eine signifikante Absenkung der Vergütung, die über das Kapitel Geburtshilfe und Gynäkologie hinausgehe. Erste Einschätzungen zeigten eine Diskrepanz zwi­schen zwölf Prozent und 48 Prozent im negativen Sinn. Die Radiologen hatten eine Abwertung ihrer Leistungen von 29 Prozent bemängelt.

may/EB

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