Arztinformationssystem tritt in Kraft

Berlin – Die Elektronische Arzneimittelinformationen-Verordnung (EAMIV) ist am 3. August, einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, in Kraft getreten. Die Verordnung regelt die Einführung des Arztinformationssystems (AIS), mit dem Ärzte in ihrer Praxissoftware über den vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten Zusatznutzen neuer Arzneimitteln informiert werden sollen. Bislang veröffentlicht der G-BA die entsprechenden Informationen auf seiner Webseite.
Die EAMIV legt fest, welche Informationen aus den Beschlüssen des G-BA in der Praxissoftware der Vertragsärzte mindestens enthalten sein müssen. Dazu zählen unter anderem das Ausmaß des Zusatznutzens mit Angabe zur Aussagesicherheit und den vom G-BA zugrunde gelegten Vergleichstherapien sowie die zusammenfassende Darstellung der klinischen Ergebnisse der für den Zusatznutzen relevanten klinischen Endpunkte und die Zusammenfassung der tragenden Gründe zum G-BA-Beschluss zu den Kategorien Mortalität, Morbidität, Lebensqualität und Nebenwirkungen.
Der Gesetzgeber erhofft sich, dass die Zahl der Verordnungen von neuen Arzneimitteln mit einem Zusatznutzen durch das AIS steigt. In der im März veröffentlichten letzten Fassung des Verordnungsentwurfs hatte das Bundesgesundheitsministerium „den geschätzten einmaligen Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft“ von ursprünglich 300.000 Euro auf 1,2 Millionen Euro angehoben. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte in diesem Zusammenhang angemahnt, dass die die Mehrkosten nicht auf die Ärzte abgewälzt werden dürften.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: