Ärzte lehnen zusätzliche Kosten für Arzneimittelinformationssystem ab

Berlin – Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Bundesärztekammer (BÄK) und Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) dringen darauf, dass die neue Software mit Arzneimittelinformationen für Ärzte – das sogenannte Arztinformationssystem (AIS) – die Mediziner nicht mit zusätzlichen Kosten belasten darf. Sie erneuert damit ihre Kritik an der geplanten „Elektronischen Arzneimittelinformationen-Verordnung – EAMIV“.
Die Verordnung sieht vor, in Praxen ein Arzneimittelinformationssystem einzuführen, dass Ärzte über die Ergebnisse von Nutzenbewertungsverfahren informiert. „Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Einführung neuer Anforderungen an die Praxis- beziehungsweise Verordnungssoftware bislang immer zu zum Teil beträchtlichen Mehrausgaben bei Vertragsärzten geführt haben“, warnt die KBV in ihrer Stellungnahme.
Auch die BÄK und die AkdÄ mahnten in ihrer Stellungnahme, dass Umsetzung und Implementierung der Informationen über die Beschlüsse des G‐BA zur frühen Nutzenbewertung „kostenneutral für die Anwender (Vertragsärzte) erfolgen muss“.
So werde im Entwurf unter „weitere Kosten“ angegeben, dass für Vertragsärzte sich höhere Preise oder Lizenzgebühren für den Erwerb oder die Benutzung von Software ergeben könnten, falls Hersteller die Kosten für die Anpassung ihrer Produkte an die Anforderungen dieser Verordnung auf die Preise umlegen.
Kostenumlage ist wahrscheinlich
Dass die Hersteller ihre Kosten umlegen, halten BÄK und AkdÄ für „wahrscheinlich“. Zum jetzigen Zeitpunkt sei es aber für die Vertragsärzte „überhaupt nicht kalkulierbar, welche Kosten auf sie zukünftig zukommen würden“. Kritik üben BÄK und AkdÄ wiederholt an der Kostenkalkulation des Bundesministeriums für Gesundheit. Ebenso warnen beide davor, dass formalisierte Daten mit dem AIS zusammengeführt werden.
„Die Zusammenführung von formalisierten Daten, wie die Informationen zu den Beschlüssen zur Nutzenbewertung, darf aus Sicht der BÄK und der AkdÄ nicht mit individuellen Patientendaten in der Praxisverwaltungssoftware verknüpft werden“, heißt es in der Stellungnahme. Eine Codierung genetischer Prädispositionen der Patienten in der Patientenakte oder auf dem Verordnungsblatt dürfe nicht erfolgen.
Auch muss eine automatische Weitergabe von Daten zur Subgruppenzugehörigkeit der Patienten an die gesetzliche Krankenversicherung – auch in kodierter, pseudonymisierter oder anonymisierter Form – vollständig ausgeschlossen sein. Man lehne „jegliche Form von Operationalisierung der Subgruppen aus den Verfahren der Nutzenbewertung nach § 35a SGB V im Sinne einer Verordnungssteuerung ab“. Diese Rechtsverordnung müsse sicherstellen, dass solche Konstellationen auch zukünftig technisch ausgeschlossen seien.
Verordnungssoftware nicht überfrachten
Die KBV forderte das Bundesministerium für Gesundheit auf, die neue Verordnungssoftware mit Arzneimittelinformationen für Ärzte möglichst übersichtlich zu gestalten und diese nicht zu überfrachten. „Für eine zielgerichtete und prägnante Information bedarf es einer praxisnahen Aufbereitung der Beschlüsse sowie einer Beschränkung auf tatsächlich notwendige und sinnvolle Inhalte“, schreibt die KBV in einer Stellungnahme zur EAMIV.
Nur dann könnten diese vom Arzt im Sinne einer evidenzbasierten Information zur Unterstützung von Therapieentscheidungen berücksichtigt werden. Die KBV begrüßt, dass das BMG die vorgesehenen Inhalte in der neuen Software im vergangenen Herbst reduziert habe – dies sei „als Schritt in die richtige Richtung zu bewerten.“
Bereits Anfang Februar hatte die KBV gefordert, das geplante Arztinformationssystem (AIS) dürfe nicht von Krankenkassen als Instrument zur Verordnungssteuerung missbraucht werden. „Im Vorfeld vorgetragene Forderungen, dass Ärzte dokumentieren sollen, welcher Subgruppe und damit welcher Zusatznutzenkategorie ein Patient zuzuordnen ist, lehnen wir strikt ab“, sagte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Stephan Hofmeister. Damit würde der Regressdruck, dem Vertragsärzte schon heute ausgesetzt seien, massiv zunehmen. Auch die damit verbundene bürokratische Belastung wäre nicht zu rechtfertigen, erklärte er.
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