Ärzteschaft

Arztinforma­tions­system: Frühe Nutzenbewertung erst ab Oktober

  • Freitag, 3. Juli 2020
/PhotoSG, stockadobecom
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Berlin – Niedergelassene Ärzte erhalten voraussichtlich erst ab Oktober strukturierte Informationen zur frühen Nutzenbewertung in ihrer Arzneimittelverordnungssoftware. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin. Ursprünglich sollte dies bereits ab Juli möglich sein.

Laut der KBV können die Softwarehersteller die vorgesehene Frist zum 1. Juli nicht ein­hal­ten. Diese argumentieren wiederum, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) habe Testdatensätze, die für die Implementierung notwendig seien, zu spät veröffentlicht.

Der G-BA bewertet bekanntlich den Zusatznutzen von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoff­en und stellt künftig die Daten bereit, die den Ärzten über die Software angezeigt werden sollen.

Die KBV weist darauf hin, dass sie wegen der Verzögerung mit dem GKV-Spitzenverband im Gespräch ist. Dieser habe der KBV zugesichert, seine Mitgliedskassen zu informieren und ihnen zu empfehlen, den Vertragsärzten aufgrund der unvermeidlichen Übergangs­zeit daraus keine Nachteile entstehen zu lassen.

Ärzte sollen künftig in der Verordnungssoftware einen Hinweis erhalten, wenn für ein Arz­neimittel ein Beschluss zur frühen Nutzenbewertung vorliegt. Außerdem soll ihnen unter anderem angezeigt werden, ob und in welchem Ausmaß das jeweilige Arzneimittel einen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie aufweist.

„Bis dieser Dienst flächendeckend vorliegt, werden die Beschlüsse zur frühen Nutzenbe­wer­tung weiterhin als PDF-Dokumente in der Verordnungssoftware hinterlegt sein“, informiert die KBV.

hil

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