Politik

Asbestbedingte Krebserkrankung auch ohne Schwellendosis Berufskrankheit

  • Freitag, 9. August 2013

Berlin – Eine asbestbedingte Krebserkrankung ist auch dann eine Berufskrankheit, wenn der Betreffende keinen formalen Grenzwert oder eine Schwellendosis nachweisen kann. Solche Grenzwerte oder Schwellendosen sind also keine Voraussetzung für die Anerkennung als Berufskrankheit. Das hat die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zur Lage der Asbestkranken in Deutschland betont.

„Durch die langen Latenzzeiten bei den Erkrankungen von bis zu 50 Jahren ist gegen­wärtig der Höhepunkt der asbestbedingten Erkrankungs- und Todesraten in Deutschland zu verzeichnen“, heißt es in der Antwort. In Deutschland sterben danach jährlich offiziell etwa 1.500 Menschen aufgrund einer anerkannten asbestbedingten Berufskrankheit.

„Hier sind noch nicht die Todesfälle von Familienangehörigen eingeschlossen, wie zum Beispiel von Frauen, die die Arbeitskleidung der Männer gewaschen, oder die der Kinder, die im Haus den Staub auf der Arbeitskleidung eingeatmet haben“, so die Bundesregierung.

Sofern in der Berufskrankheiten-Verordnung von einer Asbestfaserstaubdosis am Arbeitsplatz von mindestens 25 Faserjahren als Tatbestandsmerkmal die Rede sei, handele es sich nicht um einen medizinischen Grenzwert, sondern um eine „Beweiserleichterung“ zugunsten der Versicherten, heißt es in der Antwort weiter.

Kann eine entsprechende Exposition nicht festgestellt werden, sei die Anerkennung als Berufskrankheit aber nicht ausgeschlossen. Ärzte sollten sie dann über „alternative Brückenbefunde“ feststellen, zum Beispiel über pleurale Läsionen.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung