Ovarialkarzinome durch Asbest können wie Berufskrankheit anerkannt werden
Berlin – Zu Ovarialkarzinomen, die durch Asbest verursacht wurden, liegen mittlerweile ausreichende wissenschaftliche Erkenntnisse vor, um diese Erkrankungen künftig wie eine Berufskrankheit anzuerkennen. Darauf haben Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hingewiesen. Sie beziehen sich dabei auf eine neue Empfehlung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Ebenso wie für Lungen-und Kehlkopfkrebs durch Asbest gelten auch für das Ovarialkarzinom Bedingungen, damit es als Berufskrankheit anerkannt werden kann:
Das Ovarialkarzinom muss in Verbindung mit einer Asbeststauberkrankung der Lunge auftreten oder
es muss in Verbindung mit einer durch Asbeststaub verursachten Erkrankung der Pleura auftreten oder
die Betroffenen müssen eine Asbestfaserstaub-Dosis am Arbeitsplatz von mindestens 25 Faserjahren nachweisen können.
Letzteres wurde zum Beispiel bei Arbeiterinnen in bestimmten Bereichen der Textilindustrie nachgewiesen.
Über die Liste der anerkannten Berufskrankheiten – sie umfasst im Augenblick 77 Positionen – entscheidet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats. Sie wird dabei vom ärztlichen Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beraten. Dieser empfiehlt aufgrund seiner wissenschaftlichen Einschätzung die Aufnahme neuer Erkrankungen in die Liste. Aufgrund dieser Empfehlungen können entsprechende Erkrankungen „wie eine Berufskrankheit“ anerkannt werden, auch wenn sie noch nicht in die Liste aufgenommen worden sind. Diese Regelung greift jetzt beim Ovarialkarzinom durch Asbest.
Die Aufnahme von Asbestfasern erfolgt bekanntlich in erster Linie inhalativ mit der Atemluft. „Durch die mukoziliäre Clearance wird der größte Teil deponierter Fasern zunächst in das Gastrointestinalsystem überführt und von hier aus offenbar zum Teil in die Bauchhöhle“, heißt es in der Begründung des ärztlichen Sachverständigenbeirats. Darüber hinaus würden neben einem lymphogenen auch ein hämatogener Transport sowie die Penetration von Asbestfasern in die serösen Höhlen des Brust- und Bauchraumes diskutiert.
Die körpereigene Abwehrreaktion einer Ferroproteineinhüllung der inkorporierten Fasern führe zum Teil zur Bildung sogenannter Asbestkörperchen. Diese könnten nicht nur in der Lunge, sondern in zahlreichen extrapulmonalen und extrathorakalen Organen nachgewiesen werden, so die Autoren des Sachverständigenbeirats.
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