Politik

Auch bei starken Rauchern kann Lungenkrebs Berufskrankheit sein

  • Donnerstag, 30. März 2017
Uploaded: 30.03.2017 16:20:00 by maybaum
/ehabeljean, stock.adobe.com

Kassel – Auch bei starken Rauchern kann im Einzelfall Lungenkrebs als Berufskrankheit anerkannt werden. Entscheidend ist die Frage der überwiegenden Wahrscheinlichkeit der Er­kran­­kung, entschied heute das Bundessozialgericht in Kassel (Az. B 2 U 6/15 R).

Im Streitfall hatte ein Mann von 1977 bis 1985 als Schweißer bei Thyssen-Krupp in Dillen­burg gearbeitet. Dort war er Chrom, Nickel und Asbest ausgesetzt. Er war aber auch star­­ker Raucher – 30 Jahre lang hatte er täglich eine Schachtel geraucht. Der Mann be­kam Bronchialkrebs und starb 2013. Seine Ehefrau beantragte bei der Metall­berufsge­nossenschaft die Anerkennung als Berufskrankheit, um so eine Hinterblie­be­nen­rente zu erhalten. Die Berufsgenossenschaft winkte ab. Angesichts des langjähri­gen starken Zi­garetten­kon­sums sei die Ursache der Krebserkrankung eindeutig.

Wie nun das BSG entschied, kommen die Berufsgenossenschaft und im Streitfall auch die Gerichte aber auch bei starken Rauchern nicht darum herum, die wesentliche Ursa­che der Krebserkrankung zu ermitteln. Hier habe die Asbestbelastung zwar noch nicht die für eine Anerkennung als Berufs­krank­heit notwendige Schwelle überschritten.

Das Hessische Landessozialgericht (LSG) habe aber festgestellt, dass die Chrombelas­tung „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit“ zu der Erkrankung beigetragen habe. Dem­ge­gen­über habe das LSG jedenfalls nicht formal korrekt festgestellt, dass das Rauchen die Hauptursache der Erkrankung war. Daher stehe der Witwe eine Hinterbliebenen­ver­sor­gung zu.

afp

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