Auch bei starken Rauchern kann Lungenkrebs Berufskrankheit sein

Kassel – Auch bei starken Rauchern kann im Einzelfall Lungenkrebs als Berufskrankheit anerkannt werden. Entscheidend ist die Frage der überwiegenden Wahrscheinlichkeit der Erkrankung, entschied heute das Bundessozialgericht in Kassel (Az. B 2 U 6/15 R).
Im Streitfall hatte ein Mann von 1977 bis 1985 als Schweißer bei Thyssen-Krupp in Dillenburg gearbeitet. Dort war er Chrom, Nickel und Asbest ausgesetzt. Er war aber auch starker Raucher – 30 Jahre lang hatte er täglich eine Schachtel geraucht. Der Mann bekam Bronchialkrebs und starb 2013. Seine Ehefrau beantragte bei der Metallberufsgenossenschaft die Anerkennung als Berufskrankheit, um so eine Hinterbliebenenrente zu erhalten. Die Berufsgenossenschaft winkte ab. Angesichts des langjährigen starken Zigarettenkonsums sei die Ursache der Krebserkrankung eindeutig.
Wie nun das BSG entschied, kommen die Berufsgenossenschaft und im Streitfall auch die Gerichte aber auch bei starken Rauchern nicht darum herum, die wesentliche Ursache der Krebserkrankung zu ermitteln. Hier habe die Asbestbelastung zwar noch nicht die für eine Anerkennung als Berufskrankheit notwendige Schwelle überschritten.
Das Hessische Landessozialgericht (LSG) habe aber festgestellt, dass die Chrombelastung „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit“ zu der Erkrankung beigetragen habe. Demgegenüber habe das LSG jedenfalls nicht formal korrekt festgestellt, dass das Rauchen die Hauptursache der Erkrankung war. Daher stehe der Witwe eine Hinterbliebenenversorgung zu.
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