Asylverfahren: Spahn lässt Altersbestimmung per Ultraschall prüfen

Berlin – In der Debatte über die Bestimmung des Alters von jungen Migranten lässt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Möglichkeit von Untersuchungen per Ultraschall prüfen. „Ich kann Ärzte verstehen, die zurückhaltend mit Röntgen sind, wenn sie das Alter von jungen Migranten bestimmen sollen“, sagte Spahn gestern der Neuen Westfälischen.
„Aber wir brauchen die Altersbestimmung. Denn das hat Auswirkungen auf die Asylverfahren und – im Zweifel – auch auf die Strafverfahren“, betonte der Minister. Deshalb fördere das Ministerium seit Jahresbeginn ein Projekt der Fraunhofer Gesellschaft und der Universität des Saarlandes, um herauszufinden, ob auch mit Ultraschall das Alter von jungen Erwachsenen bestimmt werden könne. Das Projekt werde mit einer Million Euro gefördert. Ende 2020 sollen Ergebnisse vorliegen.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hatte sich wiederholt gegen umfassende Alterstests bei Asylbewerbern durch Röntgenuntersuchungen ausgesprochen. Röntgen ohne medizinische Indikation sei „ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit“, sagte er.
Nach den Regeln des Strahlenschutzes ist eine Altersfeststellung nur im Rahmen eines Strafprozesses zulässig – wie im Fall der in Kandel ermordeten Jugendlichen. Die Tat hatte Ende 2017 eine Debatte um die Altersbestimmung bei jungen Flüchtlingen befeuert. Damals gab es Zweifel am Alter des Täters.
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