Ärzteschaft

Atteste zur Befreiung von Maskenpflicht: Strafbefehl gegen Ärztin

  • Dienstag, 8. Dezember 2020
/U. J. Alexander, stock.adobe.com
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Offenburg – Ohne ihre Patienten vorher zu untersuchen, soll eine Ärztin aus Offenburg (Ortenaukreis) Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt haben. Nun liegt ein Strafbefehl gegen sie vor, wie die Staatsanwaltschaft Offenburg heute mitteilte.

Der Medizinerin wird vorgeworfen im Juni und Juli dieses Jahres fünf der entsprechenden Bescheinigun­gen ausgestellt zu haben.

Bei der Durchsuchung ihrer Praxis im September gab die Verdächtige zu, die Atteste ausgestellt und teils per Post verschickt zu haben. Die Patienten hätten ihr gegenüber glaubhafte Symptome geschildert.

Die Ärztin legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Nun kommt es voraussichtlich zu einem Prozess vor dem Amtsgericht. Bei einer Verurteilung erwarte die Frau eine Geldstrafe oder Haft von bis zu zwei Jahren, so die Staatsanwaltschaft.

dpa

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