Ärzteschaft

Kammern nehmen Ärzte wegen falscher Maskenpflicht­atteste ins Visier

  • Montag, 28. September 2020
/Pavel Kasak, stock.adobe.com
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Düsseldorf – Die Ärztekammern Nordrhein (ÄKNO) und Westfalen-Lippe (ÄKWL) nehmen Ärzte ins Visier, die falsche oder nicht ordnungsgemäße Atteste angeboten oder ausge­stellt haben, um Patienten von der Maskenpflicht zu befreien.

Die ÄKWL hat eine Handvoll Ärzte ausgemacht, die entsprechende Offerten gemacht hatten. In Westfalen-Lippe sei es bislang bei Hinweisen an die entsprechenden Mediziner geblie­ben, so ein Sprecher der Kammer. „Wenn jemand es nicht einsieht, werden wir rea­gieren.“

Die ÄKNO hat sieben Mediziner im Visier, gegen die berufsrecht­li­che Verfahren laufen, wie eine Sprecherin der ÄKNO mitteilte. Laut Ärztekammer Nordrhein wurde etwa „ein Mitglied, das Be­scheinigungen ausschließlich auf der Basis von Videokontakten angebo­ten hatte“, auf den ärztlichen Pflichtenverstoß hingewiesen.

„Die Ärztekammer Nordrhein ist der Auffassung, dass ein solches Vorgehen nicht der von Ärztinnen und Ärzten geschuldeten Sorgfalt entspricht“, so eine Sprecherin. Das Mitglied habe inzwischen eine Verzichtserklärung abgegeben.

In einem anderen Fall wurde das betroffene Mitglied aufgefordert, die Werbung für ein Angebot zur Erteilung einer Befreiung auf Wunsch unverzüglich einzustellen und darüber eine Erklärung abzugeben. „Diese Erklärung wurde abgegeben und die Werbung entfernt“, so die Ärztekammer.

„Wir haben dazu eine klare Haltung und tolerieren das unter keinen Umständen“, hatte zuletzt auch der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt, der Frankfur­ter Allgemeinen Zeitung (FAZ) gesagt.

Zu möglichen Motiven der Mediziner sagte Reinhardt dem Blatt: „Manche sind vielleicht willfährig und wollen dem Patienten mit dem Attest einen Gefallen erweisen. Andere glauben vielleicht nicht daran, dass Masken in der Coronapandemie wirklich nützlich sind. Oder sie lehnen die Maßnahmen, die zur Bekämpfung des Virus beschlossen wurden, als überzogen ab. Solche Menschen gibt es vereinzelt auch in der Ärzteschaft.“

In Baden-Württemberg ermittelt unterdessen sogar die Staatsanwaltschaft gegen zwei Ärzte, die Patienten für den Verstoß gegen die coronabedingte Maskenpflicht grundlos Atteste ausgestellt haben sollen. Bei beiden Medizinern wurden Praxisräume durchsucht, wie die Staatsanwaltschaft bestätigte.

dpa

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