Bewährungsstrafe für neun Hautärzte
Tübingen – Wegen banden- und gewerbsmäßigen Abrechnungsbetrugs in einer Vielzahl von Fällen sind neun Hautärzte vom Landgericht Tübingen zu jeweils zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Zwei Monate gelten dabei wegen der überlangen Verfahrensdauer als verbüßt, sagte eine Gerichtssprecherin heute über die am Vortag ergangene Entscheidung. Das Gericht ordnete außerdem eine Bewährungsauflage von jeweils 10.000 Euro zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung an. Der Schaden für die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg beträgt rund 1,3 Millionen Euro.
Die Angeklagten hatten von 2005 bis 2011 gemeinsam ein Laserzentrum in Reutlingen betrieben. Sie standen Ende 2017 schon einmal vor Gericht. Doch das Verfahren wurde nach wenigen Wochen ausgesetzt.
Die Ermittlungen waren bereits 2010 nach Hinweisen durch die Kassenärztliche Vereinigung über Abrechnungsbetrug im großen Stil in Gang gekommen.
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