Vermischtes

Bewährungsstrafe für neun Hautärzte

  • Donnerstag, 17. Dezember 2020

Tübingen – Wegen banden- und gewerbsmäßigen Abrechnungsbetrugs in einer Vielzahl von Fällen sind neun Hautärzte vom Landgericht Tübingen zu jeweils zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wor­den.

Zwei Monate gelten dabei wegen der überlangen Verfahrensdauer als verbüßt, sagte eine Gerichts­spre­cherin heute über die am Vortag ergangene Entscheidung. Das Gericht ordnete außerdem eine Bewäh­rungsauflage von jeweils 10.000 Euro zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung an. Der Schaden für die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg beträgt rund 1,3 Millionen Euro.

Die Angeklagten hatten von 2005 bis 2011 gemeinsam ein Laserzentrum in Reutlingen betrieben. Sie standen Ende 2017 schon einmal vor Gericht. Doch das Verfahren wurde nach wenigen Wochen ausge­setzt.

Die Ermittlungen waren bereits 2010 nach Hinweisen durch die Kassenärztliche Vereinigung über Ab­rech­nungsbetrug im großen Stil in Gang gekommen.

dpa

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