Politik

Auch Patienten sollen unerwünschte Arzneimittel­wirkungen melden

  • Montag, 7. November 2016
Uploaded: 07.11.2016 17:51:57 by maybaum
/dpa

Bonn/Berlin – Auch Patienten sollen Verdachtsfälle von unerwünschten Arzneimittel­wir­kun­gen (UAW) beziehungsweise Impfkomplikationen melden. Dazu haben das Bundes­institut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, aufgerufen. In anderen europäischen Ländern haben die entsprechenden Zulassungsbehörden ähnliche Appel­le veröffentlicht.

„Je früher, häufiger und detaillierter die Arzneimittelbehörden Meldungen erhalten, desto früher können diese Risikosignale erkannt und bewertet werden, um bei Bedarf Maß­nah­men zum Schutz der Patienten zu treffen“, sagte Karl Broich, Präsident des BfArM.

Auch Ärzte können unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Impfkomplikationen an die Behörden melden. Sinnvollerweise übermitteln sie ihre Meldungen aber an die Arznei­mittel­­kommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ). Hier wertet ein Facharzt jede Mel­dung aus und gibt dem Arzt eine Rückmeldung. Diese enthält sehr häufig einen Auszug aus der Datenbank der unerwünschten Arzneimittelwirkungen, sodass der meldende Arzt seinen Vorfall einordnen kann.

Ausgewählte Fälle leitet die Arznei­mittel­kommission an ein Expertengremium weiter, das im Folgenden eine ausführliche Stellungnahme erarbeitet. Auch diese erhält der melden­de Arzt. Publikationen zu den unerwünschten Meldungen erstellt die AkdÄ gemeinsam mit den Ärzten, die gemeldet haben. Deren Anonymität ist aber immer gewährleistet. Schließlich stellt die AkdÄ auch sicher, dass die Meldungen immer an die richtige Stelle bei den Behörden gelangen.

Allerdings können die Meldungen über Ärzte und gegebenenfalls Apotheker nicht alle unerwünschten Arzneimittelwirkungen erfassen. Ein wichtiger Grund dafür ist, dass Pa­tien­ten ihren Arzt nicht über jede unerwünschte Wirkung informieren oder diese eher als Symptome einer Grunderkrankung auffassen denn als unerwünschte Arznei­mittel­wir­kung.

„Seit 2012 können auch Patienten, deren Angehörigen oder Freunde Verdachtsfälle von Nebenwirkungen direkt über ein Online-Formular an PEI und BfArM melden. Nutzen Sie bitte diese Möglichkeit, im Interesse aller Beteiligten“, appellierte auch der PEI-Präsident Klaus Cichutek.

Die beiden Behörden filterten aus der Fülle der berichteten Symptome diejenigen he­raus, die möglicherweise ein erstes Signal für eine bisher unbekannte Nebenwirkung sein könnten.

hil

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