Melden von Nebenwirkungen: Arzneimittelkommission befragt Ärzte
Berlin – Arzneimittelnebenwirkungen zu melden soll einfacher werden. Wie das aussehen könnte, will die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) mit einer aktuellen Umfrage herausfinden. Dafür hat die Kommission von heute an für zwei Wochen einen Onlinefragebogen geschaltet.
Die AkdÄ will von den Medizinern zum Beispiel wissen, welche Gründe gegen eine Meldung sprechen, wie viel Zeit Ärzte als angemessen ansehen und welchen Meldeweg sie bevorzugen würden. Die Umfrage dauert etwa fünf Minuten und besteht aus zwölf Fragen. Die Teilnahme ist freiwillig und anonym.
Die Kommission betont in ihrem Aufruf zur Teilnahme an der Umfrage die große Bedeutung, die den Berichten von Arzneimittelnebenwirkungen zukommt. Diese seien wichtig, um frühzeitig Informationen über mögliche Risiken eines Arzneimittels unter Alltagsbedingungen zu erhalten und Maßnahmen zu Verbesserung der Sicherheit einzuleiten.
Grundsätzlich müssen unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) gemeldet werden, wenn ein Verdacht auf einen Zusammenhang mit dem eingenommenen Arzneimittel besteht. Dies gilt vor allem für schwerwiegende Reaktionen und solche, die bislang nicht in den Fach- und Gebrauchsinformationen aufgeführt sind. Dabei ist die Schwelle einer Meldung bewusst niedrig gehalten, sodass die Vermutung eines Zusammenhangs ausreicht. Auch medikationsfehlerbedingte Nebenwirkungen können gemeldet werden.
UAW-Meldungen sind beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, beim Paul-Ehrlich-Institut und bei der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) möglich. Meldeformulare für UAW und für Medikationsfehler sind auf der Webseite der AkdÄ hinterlegt. Ärzte können Daten in ein Onlineformular eingeben, das dann über ein sicheres Verfahren verschlüsselt übertragen wird. Alternativ kann der ausgefüllte Berichtsbogen per E-Mail, Fax oder Post an die AkdÄ gesendet werden.
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