Aufsicht droht mit Konsequenzen bei Krankenkassenmanipulationen
München/Berlin – Die Aufsicht der Sozialversicherungen von Bund und Ländern haben den Krankenkassen bei Manipulationen von Leistungsabrechnungen mit rechtlichen Schritten gedroht. Die Behörden hätten auf ihrer heutigen Tagung in München hierfür einstimmig rechtliche Rahmenbedingungen abgesteckt und Maßnahmen beschlossen. Es gehe darum, unzulässige Beeinflussungen der vertragsärztlichen Diagnose zu verhindern, teilte das bayerische Gesundheitsministerium auf Anfrage mit.
Hintergrund sind Berichte, dass gesetzliche Krankenkassen bei der Abrechnung von Leistungen im großen Stil schummeln. Es bestehe ein Wettbewerb zwischen den Kassen, wer es schaffe, die Ärzte dazu zu bringen, für die Patienten möglichst viele Diagnosen zu dokumentieren. Dann gebe es mehr Geld aus dem Risikostrukturausgleich, dem Finanzverteilsystem unter den Krankenkassen. Die Kassen bezahlen diesen Darstellungen zufolge Prämien von zehn Euro je Fall für Ärzte, wenn sie den Patienten auf dem Papier kränker machten.
Die Behörden stellten nun fest: „Grundsätzlich ist die korrekte und vollständige Kodierung von Diagnosen stets vertragsärztliche Pflicht und eine gesonderte Vergütung der Krankenkassen alleine für die Kodierung von Diagnosen unzulässig.“ Die Aufsichtsbehörden wollen das Thema weiterverfolgen, hieß es.
Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatten zuletzt Transparenz gefordert. „Der Gesetzgeber sollte nicht lange zögern und Konsequenzen ziehen“, kritisierte BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery. Der Deutsche Ärztetag hatte bereits im Jahr 2009 in einer Resolution darauf hingewiesen, dass sich die Krankenkassen beim RSA gegenseitig betrügen.
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