Augen-Operateure favorisieren belegärztliche Versorgung

Düsseldorf – Eine belegärztliche Versorgung im Krankenhaus ist für Krankenkassen kostengünstiger als ein Eingriff, der in einer Hauptabteilung des Krankenhauses vorgenommen wird. Darauf hat der Verband OcuNet hingewiesen, der 19 augenmedizinische Facharztzentren aus ganz Deutschland vertritt. Der Verband weist auf eine Analyse von Ursula Hahn, Geschäftsführerin der OcuNet Verwaltungs-GmbH, und Peter Mussinghoff in der Zeitschrift Gesundheitsökonomie und Qualitätsmanagement (DOI: 10.1055/s-0043-100689) hin.
Die beiden Autoren haben in dem Beitrag die Gesamtkosten bei stationärer Versorgung in Beleg- und Hauptabteilungen verglichen. Die beiden Abteilungstypen unterliegen bekanntlich partiell unterschiedlichen Gebührenordnungssystemen: Die Versorgung in einer Hauptabteilung wird nach dem Vergütungssystem für Krankenhäuser (Diagnosis Related Groups, DRG) finanziert. Bei der Versorgung in Belegabteilungen erhält das Krankenhaus eine reduzierte DRG, der Belegarzt rechnet seine Leistungen nach dem Vergütungssystem für ambulante Leistungen ab.
Kostenträger zahlen laut Analyse im Median für eine Versorgung in der Hauptabteilung 2.320 Euro und in der Belegabteilung 1.789 Euro. Letzteres ist die Summe aus der Belegarzt-DRG und dem Honorar für den Belegarzt nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Die Analyse basiert auf der Auswertung von Daten der zehn häufigsten belegärztlichen Operationen. Dazu zählten unter anderem die Tonsillektomie, die vaginale Entbindung, wenig komplexe Eingriffe am Kniegelenk, Ellenbogengelenk und Unterarm und die Kataraktoperation.
Die Autoren führen in ihrer Analyse aus, dass das Krankenhaus somit höhere Erlöse erzielt, wenn eine Leistung in einer Hauptabteilung statt in einer Belegabteilung erbracht wird. Belegärzte, die in der Regel als niedergelassene Ärzte auch ambulant operierten, erzielten hingegen höhere Erlöse, wenn sie ambulant in einem eigenen OP-Zentrum außerhalb des Krankenhauses versorgten.
„Diese verzerrende Erlössituation, der ambulante wie stationäre Leistungserbringer ausgesetzt sind, ist vermutlich ein wichtiger Grund für den Rückgang des Belegarztwesens“, hieß es aus OcuNet. Laut der Untersuchung gebe es jedoch Gestaltungsspielraum im Sinne einer besseren Honorierung belegärztlicher Leistungen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: