Ärzteschaft

Augen-Operateure favorisieren belegärztliche Versorgung

  • Montag, 7. August 2017
/mehmetcan, stock.adobe.com
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Düsseldorf – Eine belegärztliche Versorgung im Krankenhaus ist für Krankenkassen kostengünstiger als ein Eingriff, der in einer Hauptabteilung des Krankenhauses vorgenommen wird. Darauf hat der Verband OcuNet hingewiesen, der 19 augenme­dizinische Facharztzentren aus ganz Deutschland vertritt. Der Verband weist auf eine Analyse von Ursula Hahn, Geschäftsführerin der OcuNet Verwaltungs-GmbH, und Peter Mussinghoff in der Zeitschrift Gesundheitsökonomie und Qualitätsmanagement (DOI: 10.1055/s-0043-100689) hin.

Die beiden Autoren haben in dem Beitrag die Gesamtkosten bei stationärer Versorgung in Beleg- und Hauptabteilungen verglichen. Die beiden Abteilungstypen unterliegen bekanntlich partiell unterschied­lichen Gebührenordnungssystemen: Die Versorgung in einer Hauptabteilung wird nach dem Vergütungssystem für Krankenhäuser (Diagnosis Related Groups, DRG) finanziert. Bei der Versorgung in Belegabteilungen erhält das Krankenhaus eine reduzierte DRG, der Belegarzt rechnet seine Leistungen nach dem Vergütungssystem für ambulante Leistungen ab.

Kostenträger zahlen laut Analyse im Median für eine Versorgung in der Haupt­abteilung 2.320 Euro und in der Belegabteilung 1.789 Euro. Letzteres ist die Summe aus der Belegarzt-DRG und dem Honorar für den Belegarzt nach dem Einheitlichen Bewer­tungs­maßstab (EBM). Die Analyse basiert auf der Auswertung von Daten der zehn häufigsten belegärztlichen Operationen. Dazu zählten unter anderem die Tonsillek­tomie, die vaginale Entbindung, wenig komplexe Eingriffe am Kniegelenk, Ellenbogen­gelenk und Unterarm und die Kataraktoperation.

Die Autoren führen in ihrer Analyse aus, dass das Krankenhaus somit höhere Erlöse erzielt, wenn eine Leistung in einer Haupt­abteilung statt in einer Belegabteilung erbracht wird. Belegärzte, die in der Regel als niedergelassene Ärzte auch ambulant operierten, erzielten hingegen höhere Erlöse, wenn sie ambulant in einem eigenen OP-Zentrum außerhalb des Kranken­hauses versorgten.

„Diese verzerrende Erlössituation, der ambulante wie stationäre Leistungserbringer ausgesetzt sind, ist vermutlich ein wichtiger Grund für den Rück­gang des Belegarzt­wesens“, hieß es aus OcuNet. Laut der Untersuchung gebe es jedoch Gestal­tungsspielraum im Sinne einer besseren Honorierung belegärztlicher Leistungen.

hil

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