Belegärzte kritisieren Änderungen bei DRGs
Düsseldorf – Die belegärztliche Versorgung von Patienten droht, weiter ausgedünnt zu werden. Davor hat die OcuNet-Gruppe gewarnt, ein verbandlicher Zusammenschluss von 19 bundesweit tätigen augenmedizinischen Zentren mit mehr als 180 Standorten und angeschlossenen Belegabteilungen. Grund sind Neukalkulationen bei den Diagnosebezogenen Fallgruppen (Diagnosis Related Groups – DRGs). Diese haben laut OcuNet negative Konsequenzen im Hinblick auf die Honorierung belegärztlicher augenärztlicher Leistungen für Krankenhäuser – ohne dass dies an sich gewollt wäre.
Demnach wurden zum 1. Januar die Sachkostenanteile aller DRGs um 5,75 Prozent abgewertet. Gleichzeitig stiegen die Infrastruktur- und Personalkostenanteile in den DRGs pauschal um 1,3 Prozent. Unter dem Strich ändert sich dadurch in der Summe aller DRGs nichts, heißt es dazu aus der OcuNet-Gruppe. Doch die Veränderungen in einzelnen Bereichen seien erheblich. Das betreffe zum einen alle Fälle, in denen relativ hohe Sachkosten anfallen und die nun pauschal deutlich abgewertet würden. Zum anderen seien sämtliche Belegabteilungen die Verlierer.
Belegärzte sind dem ambulanten Versorgungsbereich zugeordnet und werden deshalb für ihre belegärztliche Tätigkeit von den Kassenärztlichen Vereinigungen vergütet. Laut OcuNet bedeutet die Änderung der Kalkulationssystematik für Krankenhäuser, dass ihre Belegabteilungen seit Jahresbeginn zwar Abschläge für Sachkosten hinnehmen müssen, sie aber nicht wie die Hauptabteilungen in vollem Umfang von den Aufwertungen der Personalkosten profitieren können.
Denn die Arztkosten seien in belegärztlichen DRGs, anders als in Hauptabteilungs-DRGs, nicht enthalten. Dadurch komme es zu einer Umverteilung von Geldern – weg von den bisherigen ohnehin schon geringer bewerteten belegärztlichen DRGs, hin zu den aktuellen Hauptabteilungs-DRGs.
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