Politik

Belegärzte kritisieren Änderungen bei DRGs

  • Donnerstag, 16. Februar 2017

Düsseldorf – Die belegärztliche Versorgung von Patienten droht, weiter ausgedünnt zu wer­den. Davor hat die OcuNet-Gruppe gewarnt, ein verbandlicher Zusammenschluss von 19 bundesweit tätigen augenmedizinischen Zentren mit mehr als 180 Standorten und angeschlossenen Belegabteilungen. Grund sind Neukalkulationen bei den Diagno­se­be­zo­genen Fallgruppen (Diag­no­sis Related Groups – DRGs). Diese haben laut OcuNet ne­gative Konsequenzen im Hinblick auf die Honorierung belegärztlicher augen­ärztlicher Leistungen für Kranken­häuser – ohne dass dies an sich gewollt wäre.

Demnach wurden zum 1. Januar die Sachkostenanteile aller DRGs um 5,75 Prozent ab­ge­wertet. Gleichzeitig stiegen die Infrastruktur- und Personalkostenanteile in den DRGs pauschal um 1,3 Prozent. Unter dem Strich ändert sich dadurch in der Summe aller DRGs nichts, heißt es dazu aus der OcuNet-Gruppe. Doch die Veränderungen in einzel­nen Bereichen seien erheblich. Das betreffe zum einen alle Fälle, in denen relativ hohe Sachkosten anfallen und die nun pauschal deutlich abgewertet würden. Zum anderen sei­en sämtliche Belegabteilungen die Verlierer.

Belegärzte sind dem ambulanten Versorgungsbereich zugeordnet und werden deshalb für ihre belegärztliche Tätigkeit von den Kassenärztlichen Vereinigungen vergütet. Laut OcuNet bedeutet die Änderung der Kalkulationssystematik für Krankenhäuser, dass ihre Belegabteilungen seit Jahresbeginn zwar Abschläge für Sachkosten hinnehmen müs­sen, sie aber nicht wie die Hauptabteilungen in vollem Umfang von den Aufwertungen der Personalkosten profitieren können.

Denn die Arztkosten seien in belegärztlichen DRGs, anders als in Hauptabteilungs­-DRGs, nicht enthalten. Dadurch komme es zu einer Umverteilung von Geldern – weg von den bisherigen ohnehin schon geringer bewerteten belegärztlichen DRGs, hin zu den aktuellen Hauptabteilungs-DRGs.

hil/sb

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