Augenärzte warnen vor Patientenselektierung aus ökonomischen Gründen
München – Vor einem Übergewicht ökonomischer Interessen bei der Patientenversorgung durch das Engagement renditeorientierter Investoren im Gesundheitswesen hat die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) gewarnt. Medizinische Versorgungszentren (MVZ), die Interessen von renditeorientierten Investoren beachten müssten, würden versucht sein, die von ihnen zu behandelnde Patientenschaft im Hinblick auf den zu erreichenden Deckungsbeitrag vorzuselektieren, schreibt die Fachgesellschaft in einem Positionspapier.
Die Folge wäre, dass diese Zentren sich auf bestimmte ökonomisch attraktive Eingriffsarten, Krankheitsbilder und Schweregrade fokussierten. Die übrigen Patienten würden eher in anderen Versorgungsstrukturen behandelt, insbesondere solchen, die einen Auftrag der Maximalversorgung zu erfüllen hätten, heißt es weiter. Es sei evident, dass die Deckungsbeiträge dort dann weniger hoch ausfielen oder sogar defizitär werden könnten. Eine solche Entwicklung sei langfristig nicht nur für die Maximalversorger von Nachteil, sondern gefährde darüber hinaus auch Forschung und Lehre an den universitären Kliniken.
Die DOG schreibt weiter, dass es eine solche Entwicklung in der Augenheilkunde bereits gibt. „Das Interesse der Investoren an der Augenheilkunde ist ungebrochen“, erklärte die Fachgesellschaft. Dadurch habe der Wettbewerb um Vertragsarztzulassungen in gewissen Gebieten inzwischen ein Niveau erreicht, das es interessierten jungen Augenärzten „deutlich erschwert“, eine Niederlassung zu bekommen.
Dies ist laut der DOG aber nicht die einzige Gefahr: Die Patientenselektierung führe zudem dazu, dass Ärzte in Weiterbildung in verschiedenen Zentren nur noch eine Auswahl ophthalmologischer Krankheitsbilder sähen und damit nicht mehr das ganze Spektrum des Faches lernen könnten.
„Die DOG ist der Ansicht, dass die politischen Entscheidungsträger auf den Ebenen von Bund und Ländern diesen Fehlentwicklungen entgegenwirken müssen“, schreibt die DOG.
Dazu wäre es erforderlich, die Optionen wirtschaftlicher Betätigung im Gesundheitsmarkt so zu regulieren, dass die Verfolgung von in erster Linie renditeorientierten Interessen nicht zu Gefahren für die patientennahe umfassende Gesundheitsversorgung, die Forschung, Lehre und Weiterbildung in der Augenheilkunde führt.
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