Ausgabenbegrenzung bei multimorbiden Patienten am stärksten spürbar

Berlin – Die Deckelung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) trifft die Ärzte bei der Versorgung von multimorbiden Patienten am stärksten. Das hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nachgewiesen.
Die Zi-Wissenschaftler haben dazu ärztliche Abrechnungsdaten des Jahres 2015 herangezogen. Die Ausgaben der Krankenkassen betrugen 2015 demnach für die vertragsärztliche Versorgung etwa 35,6 Milliarden Euro. Davon entfielen rund 24 Milliarden Euro auf die MGV, die in ihrer Höhe gesetzlich begrenzt ist.
Die Zi-Wissenschaftler haben für ihre Analyse alle rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten in zehn gleich große Gruppen aufgeteilt. Das Zehntel der Versicherten mit dem geringsten Versorgungsaufwand beanspruchte demnach 0,1 Prozent der MGV, das Zehntel mit dem höchsten Versorgungsaufwand verbrauchte 34,8 Prozent (rund 8,4 Milliarden Euro).
Für das Zehntel der Patienten, für die die meisten Leistungen durchgeführt wurden, mussten die Vertragsärzte mit knapp einer Milliarde Euro die höchsten Abzüge hinnehmen. „Damit trifft die gesetzliche Ausgabenbegrenzung insbesondere die Vertragsärzte, wenn sie Patienten behandeln, die aufgrund von Mehrfacherkrankungen häufig auf ärztliche Hilfe angewiesen sind“, hieß es aus dem Zi.
Die KBV setzt sich für eine Aufhebung der Ausgabenbegrenzung insbesondere für die ärztlichen Grundleistungen ein. „Die Rücklagen der Kassen wachsen von Monat zu Monat, der Gesundheitsminister plant deshalb ein Gesetz, das die Kassen zwingt, die Beiträge zu senken. Besser wäre aber, das Geld dafür zu verwenden, wofür es die Versicherten gezahlt haben – für die Versorgung“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen auf der Vertreterversammlung der KBV in Erfurt. Er forderte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dazu auf, diese „Zechprellerei“ zu beenden.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: