G-BA-Richtlinie zur Kryokonservierung sieht weiterhin Altersgrenzen vor

Berlin – Der Richtlinienentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) enthält nach wie vor den Vorschlag, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die an Krebs erkrankt sind, von einer Kryokonservierung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgenommen werden sollten. Darüber hinaus sei nach wie vor eine Altersgrenze für die Kryokonservierung bei Frauen ab 40 Jahren und Männern ab 50 vorgesehen.
Darauf hat der Vorsitzende des Kuratoriums der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs, Mathias Freund, gestern Abend in einer Videosprechtunde auf Youtube hingewiesen. Das sei eine Erkenntnis aus der Anhörung im G-BA zur Richtlinie zur Fruchtbarkeitserhaltung.
Der Gesetzgeber hatte mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz entschieden, dass Krankenkassen für junge Erwachsene, die an Krebs erkrankt sind, die Kosten für eine Kryokonservierung tragen müssen. Die Details muss allerdings der G-BA in einer Richtlinie regeln. Eine Anhörung dazu, die für März geplant war, war wegen der Coronakrise verschoben worden. Gestern fand sie nun als Videoanhörung statt.
Freund betonte in der Videosprechstunde, GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hätten auf Grenzen der arzneimittelrechtlichen Zulassung hingewiesen. Das Problem bei den unter 18-Jährigen liegt nach Angaben des Beschlussentwurfs in den Details für eine hormonelle Stimulationsbehandlung.
Das stößt bei Betroffenenvertretern auf Kritik. Es könne nicht sein, dass die Krankenkassen die Fruchtbarkeitsbehandlung für eine 18-Jährige bezahlten, für eine 17,5-Jährige aber nicht. „Das geht überhaupt gar nicht“, erklärte Freund. Mädchen unter 18 Jahren müssten die gleiche Chance auf eine solche Behandlung bekommen.
Darüber hinaus seien die Zulassungseinschränkungen für den Einsatz der Hormone „relativ weich“. Der Verein plädiert in einer Stellungnahme dafür, dass auch unter 18-jährige Mädchen die Eizellkonservierung zulasten der GKV bekommen können. Diese Auffassung hätten sämtliche Fachgesellschaften in der Anhörung gestützt.
Freund zufolge sei „erstaunlich“ gewesen, dass GKV-Spitzenverband und KBV sich zu dieser Frage in der Anhörung überhaupt nicht geäußert hatten. Sie hätten das weder verteidigt, noch anderweitig dazu Stellung bezogen.
Als kritisch sieht die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs es auch an, dass die Krankenkassen versuchen, eine obere Altergrenze festzuziehen. Man fasse die Richtlinie so auf, dass eine Altersgrenze für die Kryokonservierung bei Frauen ab 40 Jahren und Männern ab 50 vorgesehen sei.
Freund betonte, die Krankenkassen hätten die Auslegung in der Anhörung zurückgewiesen. Ihr Vorschlag sei vielmehr, dass nur derjenige, der bis zum 40 beziehungsweise 50 Lebensjahr in der Lage sei, eine künstlichen Befruchtung zu erhalten. Nur der solle die Fruchtbarkeitserhaltung bekommen. Freund betonte, das könne man medizinisch nicht realistisch bewerten. Streit sei somit programmiert. Krebspatienten hätten in einer solchen Situation andere Sorgen.
Positiv bewertet Freund hingegen, dass bei der Krykonservierung in der Richtlinie keine Indikationseinschränkungen vorgesehen sind. „Wenn ein Arzt der Meinung ist, dass eine Fruchtbarkeit durch die Behandlung gefährdet ist, kann er eine Fruchtbarkeitserhaltung indizieren“, sagte Freund. Dann müssten die Krankenkassen das auch bezahlen. Die Angst, dass die Richtlinie Indikationslisten vorsehen könnte, habe sich nicht bestätigt.
Im allgemeinen Verfahren sei man „ganz zufrieden“, so Freund. Er wies darauf hin, dass in der Richtlinie eine Beratung durch Onkologen und die Ärzte vorgesehen sei, die die Fruchtbarkeitsbehandlung vornehmen. An eine schnelle Verabschiedung der Richtlinie glaubt Freund unterdessen nicht. Wenn es als Weihnachtsgeschenk käme, dann werde das relativ früh sein.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: