Warnstreik: Niedersächsische Ärzte wollen in Oldenburg protestieren

Hannover – Der Marburger Bund (MB) Niedersachsen hat für kommenden Dienstag einen erneuten Warnstreik angekündigt. Im März waren die Tarifverhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) gescheitert. Deshalb würden Ärzte aus Niedersachsen am 30. April ab zwölf Uhr vor dem Klinikum Oldenburg gegen die Arbeitsbedingungen an kommunalen Krankenhäusern und Gesundheitsämtern protestieren, wie es hieß.
„Wir haben bei den vorangegangenen Warnstreiks gezeigt, dass es uns ernst ist. Mit dieser Kundgebung senden wir den Arbeitgebern kurz vor Wiederaufnahme der Verhandlungen erneut eine direkte Botschaft“, sagte Hans Martin Wollenberg, Erster Vorsitzender des MB Niedersachsen. Ärzte seien nicht länger bereit, sich verheizen zu lassen.
Die Ärztegewerkschaft fordert von der VKA vor allem, die Gesamtarbeitslast zu verringern und hat dafür folgende Maßnahmen vorgeschlagen: Die Arbeitszeit soll manipulationsfrei ohne Kappung erfasst werden, Ärzte erhalten zwei freie Wochenenden im Monat und können auf eine verlässliche Dienstplangestaltung bauen. Zudem kämpft der MB für klare Höchstgrenzen und den Verzicht auf Vollarbeit nach Bereitschaftsdiensten.
Nach ersten Arbeitskampfmaßnahmen im April hatte die VKA bereits ein Entgegenkommen in Bezug auf eine rechtssichere Anwendung der Kollisionsnorm aus dem Tarifeinheitsgesetz signalisiert. Das Bundesstreikkomitee des Marburger Bundes sieht darin eine geeignete Grundlage, die Verhandlungen am 2. und 3. Mai wieder aufzunehmen.
„Die formale Absicherung der Anwendung unseres Tarifvertrages allein genügt nicht. Unsere Mitglieder erwarten eine spürbare Veränderung ihrer Arbeitsbedingungen. Am Ende kommt es auf das Gesamtergebnis an“, sagte Sven De Noni, Geschäftsführer des MB Niedersachsen.
Der MB hat darauf hingewiesen, dass es aufgrund des Warnstreikes an kommunalen Krankenhäusern und Gesundheitsämtern in Niedersachsen zu Einschränkungen kommen kann. Die medizinische Versorgung von Patienten, deren Behandlung keinen Aufschub duldet, sei allerdings gewährleistet.
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