Bundestag billigt Gesetz zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie
Berlin – Psychisch kranke Menschen dürfen in geschlossenen Einrichtungen wieder gegen ihren Willen behandelt werden. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend gegen die Stimmen der Linksfraktion und bei Enthaltung der Grünen eine Regelung, mit der solche Zwangsmaßnahmen für psychisch Kranke auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Dies soll für jene Fälle gelten, in denen Patienten eine Behandlung ablehnen und ihnen ein erheblicher gesundheitlicher Schaden droht.
Die Neuregelung war aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH) notwendig geworden. Der hatte im vergangenen Sommer entschieden, dass bislang eine rechtliche Grundlage für eine Zwangsbehandlung psychisch Kranker etwa mit Psychopharmaka fehle.
Der Gesetzentwurf von Union und FDP legte nun die Voraussetzungen fest, unter denen Zwangsbehandlungen erlaubt sind. Diese sollen nur in Ausnahmefällen möglich und „das letzte Mittel“ sein, wenn es darum geht, „schwerwiegenden gesundheitlichen Schaden“ von dem Patienten abzuwenden. Unter eng gefassten Voraussetzungen kann dessen Betreuer in eine ärztliche Zwangsmaßnahme einwilligen. Ebenso wie die Unterbringung des Kranken in einer geschlossenen Einrichtung bedarf auch die Einwilligung in die Zwangsbehandlung einer Genehmigung durch das Gericht.
Zuvor hatte bereits der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages den Gesetzentwurf zur „Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme“ gebilligt. Nach Meinung der Grünen-Fraktion hätte aber im Gesetzestext unter anderem stärker zum Ausdruck kommen müssen, dass zuerst ein ernsthafter Versuch unternommen werden müsse, die Einwilligung des Betroffenen zur Behandlung zu erreichen, begründete eine Abgeordnete die Enthaltung ihrer Fraktion.
Allerdings lobte sie den Prozess des Gesetzgebungsverfahrens, zu dem eine Expertenanhörung und die Einarbeitung verschiedener Änderungen in den Text gehörten. Dem genannten Kritikpunkt der Grünen-Fraktion hätten die Initiatoren sehr wohl Rechnung getragen, entgegneten zwei Abgeordnete von CDU/CSU- und FDP-Fraktion im Rechtsausschuss. Allerdings sei die Formulierung kürzer ausgefallen, als von der Grünen-Fraktion gewünscht.
Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verteidigte den Gesetzentwurf. Er schreibe ausdrücklich fest, dass eine Behandlung gegen den Willen eines psychisch Kranken lediglich das „allerallerletzte Mittel“ sei, sagte die FDP-Politikerin gestern im Deutschlandradio Kultur.
Die Ministerin wies Vorwürfe zurück, es habe keine ausreichend breite gesellschaftliche Debatte über das Thema gegeben. Es seien „mit allen Verbänden, auch mit den kritischen Verbänden der Psychiatrieerfahrenen intensive Gespräche geführt“ worden. Sie verwies darauf, dass weitergehende Forderungen aus den Landesregierungen, eine Zwangsbehandlung auch ambulant durchführen zu können, zurückgewiesen worden seien. Das Gesetz werde die Rechtssicherheit für Ärzte verbessern und das Selbstbestimmungsrecht des Behandelten und die Fürsorgepflicht der Ärzte besser miteinander vereinbaren.
Die Bundespsychotherapeutenkammer hatte unlängst davor gewarnt, eine Zwangsbehandlung vorschnell anzuwenden. Wichtiger seien eine intensive Betreuung und eine Behandlungsvereinbarung, in denen ein Patient vertraglich festlegen könne, wie er behandelt werden möchte, wenn er vorübergehend nicht zu einer Entscheidung fähig sei.
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