Politik

Zwangsbehandlungen: Bundeskabinett schließt Gesetzeslücke

  • Mittwoch, 25. Januar 2017
Uploaded: 17.04.2013 16:41:15 by mis
/dpa

Berlin – Eine ärztliche Zwangsbehandlung psychisch kranker Patienten soll künftig auch außerhalb geschlossener Einrichtungen möglich sein. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vor, den das Bundeskabinett heute gebilligt hat. Damit will die Bundesregierung eine Gesetzeslücke schließen, die das Bundesverfassungsge­richt im vergangenen August beanstandet hatte.

Patienten, die ihren eigenen Gesundheitszustand nicht mehr selber einschätzen können, dürfen bisher nur dann gegen ihren Willen behandelt werden, wenn sie in der geschlos­se­nen Psychiatrie untergebracht sind. Wenn sie in einem normalen Krankenhaus liegen, ist eine solche Zwangsbehandlung nach der bisherigen Gesetzeslage hingegen nicht mög­lich. Das soll sich nun ändern.

Voraussetzung für eine zwangsweise Behandlung ist künftig allerdings der stationäre Aufenthalt des Betroffenen in einem Krankenhaus. Es müsse jedoch nicht in einem ge­schlossenen Teil des Krankenhau­ses stattfinden, erklärte Maas.

Der Gesetzentwurf verknüpfe die Pflicht des Staates, Gesundheit und Leben zu schüt­zen, mit dem Recht des Einzelnen, über seine medizinische Behandlung selber zu ent­scheiden, sagte der Justizminister bei der Regierungsbefragung im Bundestag. Er beton­te, eine Zwangsbehandlung sei ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte und dür­fe nur „das letzte Mittel“ sein. Betreuer sollen deshalb gesetzlich verpflichtet wer­den, die Betroffenen frühzeitig über die Möglichkeit einer Patien­ten­ver­fü­gung aufzuklä­ren.

Künftig sollen eine Zwangsbehandlung und eine freiheitsentziehende Unterbrin­gung auch einzeln richterlich genehmigt werden müssen. Ambulante ärztliche Zwangsbe­hand­lungen oder eine Zwangsbehandlung in Tageskliniken bleiben Maas zufolge aus­ge­schlossen. Das Parlament muss der geplanten Neu­regelung noch zustimmen.

dpa/kna

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