Zwangsbehandlungen: Bundeskabinett schließt Gesetzeslücke

Berlin – Eine ärztliche Zwangsbehandlung psychisch kranker Patienten soll künftig auch außerhalb geschlossener Einrichtungen möglich sein. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vor, den das Bundeskabinett heute gebilligt hat. Damit will die Bundesregierung eine Gesetzeslücke schließen, die das Bundesverfassungsgericht im vergangenen August beanstandet hatte.
Patienten, die ihren eigenen Gesundheitszustand nicht mehr selber einschätzen können, dürfen bisher nur dann gegen ihren Willen behandelt werden, wenn sie in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht sind. Wenn sie in einem normalen Krankenhaus liegen, ist eine solche Zwangsbehandlung nach der bisherigen Gesetzeslage hingegen nicht möglich. Das soll sich nun ändern.
Voraussetzung für eine zwangsweise Behandlung ist künftig allerdings der stationäre Aufenthalt des Betroffenen in einem Krankenhaus. Es müsse jedoch nicht in einem geschlossenen Teil des Krankenhauses stattfinden, erklärte Maas.
Der Gesetzentwurf verknüpfe die Pflicht des Staates, Gesundheit und Leben zu schützen, mit dem Recht des Einzelnen, über seine medizinische Behandlung selber zu entscheiden, sagte der Justizminister bei der Regierungsbefragung im Bundestag. Er betonte, eine Zwangsbehandlung sei ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte und dürfe nur „das letzte Mittel“ sein. Betreuer sollen deshalb gesetzlich verpflichtet werden, die Betroffenen frühzeitig über die Möglichkeit einer Patientenverfügung aufzuklären.
Künftig sollen eine Zwangsbehandlung und eine freiheitsentziehende Unterbringung auch einzeln richterlich genehmigt werden müssen. Ambulante ärztliche Zwangsbehandlungen oder eine Zwangsbehandlung in Tageskliniken bleiben Maas zufolge ausgeschlossen. Das Parlament muss der geplanten Neuregelung noch zustimmen.
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