Baden-Württemberg fördert Substitutionstherapie in Stuttgart

Stuttgart – Das baden-württembergische Sozialministerium stellt 150.000 Euro für die Einrichtung einer Substitutionspraxis in Stuttgart zur Verfügung, in der ab 2014 schwerstdrogenabhängige Menschen mit Diamorphin versorgt werden sollen.
„Wenn in Stuttgart ab 2014 die ersten Patienten behandelt werden, dann ist das ein wichtiges Signal für den weiteren Ausbau von diamorphingestützter Substitution insgesamt“, sagte die Sozialministerin des Bundeslandes, Katrin Altpeter (SPD). Bis heute gibt es in Baden-Württemberg lediglich in Karlsruhe eine Suchtpraxis. Dort werden rund 30 Schwerstdrogenabhängige mit Diamorphin substituiert.
„Für Schwerstabhängige, die seit vielen Jahren suchtkrank sind und denen mit anderen Behandlungsformen bislang nicht ausreichend geholfen werden konnte, ist die Behandlung mit Diamorphin eine erprobte alternative Hilfe. Diese Art der Substitution kann nicht nur den allgemeinen Gesundheitszustand der Patienten verbessern oder zumindest stabilisieren, sondern ermöglicht ihnen auch wieder eine soziale oder sogar berufliche Teilhabe“, so die Ministerin.
Mit dem Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung existiert seit 2009 ein bundesgesetzlicher Rechtsanspruch für Schwerstabhängige. In Baden-Württemberg wurde das Gesetz durch die Verwaltungsvorschrift Diamorphin umgesetzt. Danach darf die Behandlung mit Diamorphin durch das jeweilige Regierungspräsidium nur in Einrichtungen genehmigt werden, die „über eine zweckdienliche personelle und sächliche Ausstattung“ verfügen.
Dazu gehört ein vom Land vorgegebenes Sicherheitskonzept, das zum Ziel hat, jeglichen Missbrauch von Diamorphin auszuschließen. Der vom Land zugesagte Investitionszuschuss soll dabei helfen, dieses Sicherheitskonzept umzusetzen.
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