Politik

Baden-Württemberg will Rauchverbot in der Gastronomie stärker kontrollieren

  • Dienstag, 14. Oktober 2014

Stuttgart – Die Ordnungsämter in Baden-Württemberg sollen in Zukunft konsequenter kontrollieren, ob in Kneipen und Gaststätten der Nichtraucherschutz eingehalten wird. Das kündigte Gesundheitsministerin Katrin Altpeter (SPD) an. „Die Verbesserung des Nichtraucherschutzes ist mir ein wichtiges Anliegen, deshalb werden wir die Defizite beim Vollzug des Nichtraucherschutzgesetzes Schritt für Schritt beseitigen“, sagte sie in Stuttgart.

Altpeter zieht damit Konsequenzen aus einer landesweiten Untersuchung zum baden-württembergischen Nichtraucherschutzgesetz. Diese vom Baden-Württembergischen Sozialministerium in Auftrag gegebenen Studie weist laut der Ministerin darauf hin, dass „anlassunabhängige Kontrollen viel zu selten stattfinden und die Kontrollen außerdem durch unklare Ausführungshinweise erschwert werden“.

Dafür will das Ministerium zunächst die Ausführungshinweise überarbeiten, um den Kontrolleuren der Ordnungsämter die Arbeit vor Ort zu erleichtern. Danach werde es einen Erlass an die Ordnungsbehörden geben, in dem auf die bei der Evaluation sichtbar gewordenen Vollzugsdefizite hingewiesen werden soll. Der Erlass werde auch die Aufforderung enthalten, künftig häufiger ohne konkreten Anlass Kontrollen durchzuführen und nicht nur dann, wenn es Klagen oder Beschwerden gab.

Die augenblicklichen Regelungen zum Nichtraucherschutz gelten in Baden-Württemberg seit März 2009. Danach müssen Gaststätten rauchfrei sein, können aber abge­schlossene Raucherräume einrichten. Rauchen in Festzelten ist ebenso erlaubt wie in Einraumkneipen, wenn der Gastraum nicht größer als 75 Quadratmeter ist und keine zubereiteten Speisen angeboten werden.

hil

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