Baden-Württemberg: Kommission trifft Entscheidungen über Behandlungsfehler

Stuttgart – Die vier „Gutachterkommissionen für Fragen ärztlicher Haftpflicht“ in Baden-Württemberg haben im vergangenen Jahr 332 mögliche Behandlungsfehler geprüft. In 80 von ihnen wurde ein Behandlungsfehler bejaht, was einem Anteil von 24,1 Prozent entspricht.
„Glücklicherweise ist die Zahl der Behandlungsfehler in Baden-Württemberg bei den unzähligen teils komplexen Behandlungsfällen äußerst gering. Aber natürlich ist jeder einzelne Behandlungsfehler einer zu viel“, sagte der Präsident der Landesärztekammer (ÄBW), Wolfgang Miller.
„Wo Menschen arbeiten, können bei aller Sorgfalt Fehler unterlaufen. Die hohe Qualität der gesundheitlichen Versorgung lässt sich nur erhalten, wenn sich jede und jeder bemüht, aus vermeidbaren Fehlern zu lernen“, betonte er.
Miller wies auf die Bedeutung des Meldeportals www.cirsmedical.de hin, in dem Fachpersonal aus dem Gesundheitswesen Fehler und Beinahe-Fehler melden kann.
„Seit über zehn Jahren wird hier klar strukturiert aufgearbeitet, was von ganz verschiedenen Stellen berichtet wird. Dieses Verfahren ist international eingeführt und stellt einen wichtigen Baustein der Qualitätssicherung und Qualitätsförderung im Gesundheitswesen dar“, hieß es aus der Landesärztekammer.
Die „Gutachterkommissionen für Fragen ärztlicher Haftpflicht“ bestehen in Stuttgart, Reutlingen, Karlsruhe und Freiburg. Sie werden von der Ärztekammer und den Krankenversicherungen finanziert. Für die Patienten ist das Verfahren kostenfrei.
Den Kommissionen gehören neben dem Vorsitzenden mit der Befähigung zum Richteramt zwei ärztliche Mitglieder an. Mindestens ein ärztliches Mitglied ist im gleichen Gebiet tätig wie die betroffenen Ärztinnen und Ärzte. Die Entscheidungen der Gutachterkommissionen sind Empfehlungen, die laut der Landesärztekammer in der Mehrzahl der Fälle die Fragen abschließend klären können.
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