Ärzteschaft

Baden-Württemberg: Traumatisierte Geflüchtete nicht ausreichend versorgt

  • Mittwoch, 14. Januar 2026
/Prostock-studio, stock.adobe.com
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Stuttgart – Die medizinisch-psychotherapeutische Unterstützung für traumatisierte Geflüchtete ist in Baden-Württemberg immer noch unzureichend. Das geht aus dem 4. Versorgungsbericht „Traumatisierte Geflüchtete“ hervor, den die Landesärztekammer (LÄK) und die Landespsychotherapeutenkammer (LPK) Baden-Württemberg heute veröffentlicht haben.

„Die Versorgungssituation für traumatisierte Geflüchtete hat sich im Gegensatz zum letzten Versorgungsbericht 2020 nicht grundlegend gebessert“, sagte Erik Nordmann, Menschenrechtsbeauftragter der LPK Baden-Württemberg. „Hilfsbedürftige kranke Menschen werden nach erfahrener Gewalt und psychischen Traumata zu lange allein gelassen.“

Darüber hinaus sei zunehmend eine ablehnende gesellschaftliche Haltung durch populistische Strömungen feststellbar. „Das alles belastet diejenigen, die Hilfe brauchen noch mehr und sorgt dafür, dass sich Leiden verschlimmern und chronifizieren können“, so Nordmann.

Der neue Versorgungsbericht weist unter anderem auf Zugangshürden zur medizinischen Versorgung aufgrund der sozialrechtlichen Sonderstellung von Geflüchteten hin: Asylsuchende haben laut Gesetz in den ersten 36 Monaten keinen automatischen Anspruch auf psychotherapeutische Leistungen; diese müssen individuell beim Sozialamt beantragt und genehmigt werden.

Dieser Prozess sei langwierig, heißt es in dem Bericht. Mehrmonatige Bearbeitungszeiten ohne Aussicht auf eine Kostenzusage könnten dazu führen, dass Therapien gar nicht zustande kommen oder abgebrochen werden.

Auch bei der Behandlung selbst besteht demnach weiterhin das Problem der fehlenden Finanzierung von Sprachmittlung. Obwohl seit Jahrzehnten von Experten gefordert, ist Sprachmittlung in der Therapie keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird nicht systematisch finanziert.

Der 4. Versorgungsbericht von LÄK und LPK weist auch auf die Situation der neun Psychosozialen Zentren (PSZ) im Südwesten hin. Diese Anlaufstellen außerhalb der Regelversorgung sind auf die multilinguale, traumasensible psychosoziale Versorgung von Geflüchteten spezialisiert. Dort wurden demnach 2024 genau 2.559 Geflüchtete vor allem aus Afghanistan, Syrien und der Ukraine mit Therapie, Beratung und Dolmetschern unterstützt. Eine Vielzahl bleibe unbehandelt.

Man wissen aus dem Arbeitsalltag der PSZ, dass die Nichtbehandlung psychischer Traumafolgen mit einem erhöhten Risiko der Eigen- und Fremdgefährdung einhergehen könne. Die rechtzeitige Behandlung könne also das Risiko für Suizide und auch für aggressive Handlungen gegen Andere senken.

„Die Finanzierung der PSZ ist trotz vielfältiger Bemühungen weiterhin ohne langfristige Stabilität, mit hohen bürokratischen Hürden und geringer Planungssicherheit verbunden“, heißt es in dem Bericht weiter. Dies gefährde die Nachhaltigkeit der angebotenen Leistungen und erschwere die Gewinnung und Bindung von qualifiziertem Fachpersonal.

Die PSZ erhalten grundsätzlich Geld aus vielen Töpfen vom Land, vom Bund, von Kommunen und aus zeitlich begrenzten Förderprogrammen. Das Sozialministerium Baden-Württemberg unterstützt die Zentren nach eigenen Angaben mit zwei Millionen Euro im Jahr - die Förderung habe sich in den vergangenen letzten Jahren verdreifacht, sagte ein Sprecher.

Bundesweit gibt es laut der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) 52 Zentren, die alle vor ähnlichen Problemen stehen.

PB

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