Bahr will Krankenversicherte vor Überschuldung schützen

Berlin – Schuldenfalle Krankenversicherung: Wer seine Beiträge nicht zahlen kann, muss derzeit einen Säumniszuschlag von 5 Prozent pro Monat oder 60 Prozent pro Jahr berappen. Die Bundesregierung will gesetzlich Krankenversicherte in einer finanziellen Notlage jetzt besser davor schützen, immer mehr Schulden anzuhäufen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der die Zinsen auf ein Prozent des rückständigen Betrages pro Monat begrenzt. Für privat Krankenversicherte ist ein „Notlagentarif“ geplant.
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sagte, es gehe darum, gesetzlich Versicherte vor „Wucherzinsen“ zu schützen. Ein Säumniszuschlag von zwölf Prozent pro Jahr sei ein „vernünftiges Maß“ und biete immer noch einen ausreichenden Anreiz, die Versicherungsbeiträge zu bezahlen, erläuterte der Minister.
GKV-Spitzenverband zeigt sich erleichtert
Bahr erklärte, das „geplante Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um das Problem sozialer Überforderung von säumigen Beitragsschuldnern zu entschärfen“. Der Sprecher des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), Florian Lanz, sagte, nun würden „die Verhältnisse gerade gerückt und wir sind froh, dass die gesetzliche Vorgabe zu solchen Extremzinsen korrigiert werden soll“.
Eine Versicherungspflicht gilt in der GKV seit April 2007 und in der privaten Krankenversicherung (PKV) seit Januar 2009. Eine Kündigung säumiger Versicherter ist damit nicht mehr möglich. In der Folge sind sowohl bei gesetzlich als auch bei privat Versicherten, die ihre Beiträge nicht zahlen, zum Teil erhebliche Beitragsrückstände entstanden. Hunderttausende sollen betroffen sein, unter ihnen viele Selbstständige. Allein in der GKV sind Beitragsrückstände von rund 2,2 Milliarden Euro aufgelaufen.
Der in der PKV vorgesehene „Notlagentarif“ für Prämienschuldner soll rund 100 Euro im Monat kosten. Dieser umfasst eine ärztliche Versorgung nur noch bei akuten Schmerzzuständen oder bei Schwangerschaft. Gerade für viele kleine Selbstständige, die in einen vorübergehenden finanziellen Engpass geraten seien, sei dies eine wichtige Perspektive, erklärte der Minister. Nach Zahlung der ausstehenden Beiträge könnten Betroffene wieder in ihre ursprünglichen Tarife zurückkehren.Das Gesetz soll noch bis zur Sommerpause im Parlament beschlossen werden. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Die Zahl der Nichtzahler in der Privaten Krankenversicherung beträgt dem PKV-Verband zufolge 144.000 Personen, wodurch Beitragsrückstände von 745 Millionen Euro aufgelaufen sind. Dabei handelt es sich um die vorläufigen Zahlen für das Jahr 2012.
SPD kritisiert „Flickschusterei“
SPD-Gesundheitsexpertin Hilde Mattheis sagte, Bahrs Pläne lösten nicht das Problem, dass immer mehr Menschen ihre Krankenversicherung nicht mehr bezahlen könnten. Der „Notlagentarif“ sei „ein Schonprogramm für die PKV“. Mattheis kritisierte, es sei völlig unklar, ob beispielsweise chronisch Kranke damit weiterhin gut versorgt sind. Bahr betreibe „mit seinem Vorhaben Flickschusterei“.
Die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Ulrike Elsner, sagte zwar, es sei richtig, dass die Regierung die hohen Zinsen bei Beitragsschulden begrenze. „Das Problem der Beitragsrückstände behebt es aber nicht.“ Die Beitragsschulden häuften sich unabhängig von der Zinshöhe Jahr für Jahr an. Diese Milliardenrückstände gehen auch zulasten der übrigen Beitragszahler. Die im Jahre 2007 eingeführte „Versicherungspflicht für alle“ sei eine gesamtgesellschaftlich sinnvolle Aufgabe, die jedoch auch vom Staat gegenfinanziert werden müsse.
Die Linken-Abgeordnete Martina Bunge kritisierte die Neuregelung zur PKV: „Der Gesetzentwurf ist eine Einladung, Schulden anzuhäufen, um dann in einen günstigen Notlagentarif zu kommen." Die Folgekosten seien unabsehbar.
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) begrüßte den Kabinettsbeschluss. „Wer seine Kassenbeiträge nicht stemmen kann, darf nicht in einer ausweglosen Schuldenfalle landen. Zinsen von bis zu 60 Prozent im Jahr sind unzumutbar“. sagte SoVD-Präsident Adolf Bauer. Allerdings seien in dem Gesetzentwurf die bereits angefallenen Zuschläge nicht berücksichtigt. Hier bestehe noch Verbesserungsbedarf, so Bauer.
Wahltarife eingeschränkt
Mit dem vom Kabinett gebilligten Gesetzentwurf sollen auch die Möglichkeiten der gesetzlichen Krankenkassen eingeschränkt werden, sogenannte Wahltarife anzubieten. Dazu gehören Zusatzversicherungen für Zahnersatz oder jene Tarife, die eine Beitragsrückerstattung vorsehen, wenn der Versicherte Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
In dem Gesetzentwurf ist nun ausdrücklich festgelegt, dass bei der Kalkulation dieser Angebote der so genannte Halteeffekt nicht mehr berücksichtigt werden darf. Dieser besteht darin, dass die Versicherten durch einen Wahltarif dazu animiert werden, in ihrer gesetzlichen Kasse zu bleiben – und nicht zur Konkurrenz abwandern.
Bei den gesetzlichen Kassen war die Befürchtung laut geworden, durch den Wegfall der Halteeffekte könnten die Wahltarife so teuer werden, dass sie sich künftig weder für die Versicherten noch für die Kassen lohnen.
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