Balneophototherapie wird Kassenleistung für Patienten mit Neurodermitis

Berlin – Patienten, die an mittelschwerer bis schwerer Neurodermitis leiden, können künftig Methoden der Balneophototherapie als Kassenleistung erhalten. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden. Grundlage für die Entscheidung sind Studien, die einen höheren Nutzen der Balneophototherapie gegenüber der trockenen UV-Bestrahlung bei Neurodermitis nachweisen konnten.
Die Balneophototherapie kombiniert Wannenbäder unter Zusetzung verschiedener Substanzen wie Salz mit einer UV-Lichttherapie, die entweder während (synchron) oder nach dem Bad (asynchron) appliziert wird.
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hatte das Verfahren im Jahr 2018 auf der Basis neuer Studien bewertet und kam zu dem Ergebnis, dass eine kombinierte Balneophototherapie für Patienten mit Neurodermitis Vorteile gegenüber einer trockenen UV-Therapie haben kann.
In einer früheren Bewertung aus dem Jahr 2007 waren auf Basis einer Studie mit 180 Patienten laut dem IQWiG noch keine sicheren Aussagen zur Balneofototherapie beim atopischen Ekzem möglich.
Mehrere Krankenkassen, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, die Ludwig-Maximilians-Universität München und ein Industriepartner hatten daher ein gemeinsames Modellvorhaben gestartet: Die Patienten mit atopischem Ekzem wurden mindestens einen Monat lang behandelt und meist dermatologisch überwacht. In der Regel erfolgten zwischen zehn und 35 Behandlungen mit einer Dauer von jeweils etwa einer Viertelstunde.
„Bezieht man beide Studien in die Auswertung ein, fallen die Ergebnisse beim Endpunkt ‚Hautzustand‘ zugunsten der synchronen Balneofototherapie aus. Dabei umfasst der Hautzustand auch die Symptome, etwa Juckreiz oder Schlaflosigkeit“, berichteten die IQWiG-Wissenschaftler im Herbst 2018. Das Institut sah daher einen Hinweis auf einen höheren Nutzen des Verfahrens gegenüber der trockenen UV-Bestrahlung.
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