Barmer bewilligt zwei Drittel der Cannabisanträge

Berlin – Die Barmer hat seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes im März 2017 bundesweit etwa zwei Drittel der Anträge auf medizinisches Cannabis genehmigt und rund ein Drittel abgelehnt. Das geht aus einer Mitteilung der Barmer in Thüringen hervor. Demnach wurden bundesweit exakt 6.583 Anträge bei der Kasse gestellt, von denen 4.436 positiv beschieden wurden. Das sind rund 67 Prozent.
Wie die Barmer mitteilt, schwankt die Bewilligungsquote je nach Bundesland zwischen 53 Prozent und 76 Prozent. Die mit Abstand meisten Anträge wurden in Bayern gestellt (1.413). Davon wurden 1.058 bewilligt und 355 abgelehnt. Auch in Nordrhein-Westfalen (NRW) gab es mit 1.270 Anträgen (744 bewilligt, 526 abgelehnt) viele Anträge.
Die Analyse der Barmer-Abrechnungsdaten zeigt der Krankenkasse zufolge, dass Cannabis hauptsächlich als Schmerzmedikament eingesetzt wird. Im Vorjahr war das bundesweit bei mehr als der Hälfte der Cannabisverordnungen der Fall.

Die Kosten der Barmer betrugen für Cannabispräparate bisher rund acht Millionen Euro, wie die Kasse schreibt. Dabei gab es große Kostendifferenzen. Während etwa im Mai 2018 die Ausgaben für Fertigarzneimittel und Rezepturen im Schnitt zwischen 350 und 721 Euro je Cannabispatienten betrugen, beliefen sie sich bei Cannabisblüten auf 1.708 Euro.
„Cannabisblüten sind nicht nur unverhältnismäßig teuer, sondern in der Praxis auch kaum dosierbar, da es verschiedene Sorten, Stärken und Verabreichungsformen gibt. Blüten sollten nicht zum Einsatz kommen, zumal es alternative Cannabispräparate gibt“, sagte Birgit Dziuk, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Thüringen. Die Cannabisblüten und Extrakte durchliefen zudem nicht den Prozess der frühen Nutzenbewertung, weil sie als Naturprodukte keine Neuentwicklung eines Pharmaherstellers seien.
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