Barmer schließt Qualitätsvertrag zur Endoprothetik

Berlin – Die Barmer hat am 1. November einen Qualitätsvertrag mit den Waldkliniken Eisenberg zur Verbesserung von Hüft- und Kniegelenksimplantationen unterzeichnet. Im Laufe des kommenden Jahres soll auch das Krankenhaus Tabea in Hamburg hinzukommen. Damit nutzen die Vertragspartner eine Möglichkeit, die der Gesetzgeber im Jahr 2015 mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) geschaffen hat.
„Ziel der Qualitätsverträge ist die Erprobung, inwieweit sich eine weitere Verbesserung der Versorgung mit stationären Behandlungsleistungen, insbesondere durch die Vereinbarung von Anreizen sowie höherwertigen Qualitätsanforderungen erreichen lässt“, heißt es im Gesetz.
Der Vertrag der Barmer zielt insbesondere auf eine Verbesserung der Indikationsqualität. Dafür sollen die behandelnden Ärzte die Patienten zunächst auf Vorerkrankungen screenen, die das Behandlungsergebnis verschlechtern könnten.
„Es wurde in den letzten Jahrzehnten unterschätzt, welchen Einfluss der Patient mit seiner Persönlichkeit, den Nebenerkrankungen und der Medikation auf das Behandlungsergebnis hat“, erklärte der Ärztliche Direktor am Deutschen Zentrum für Orthopädie an den Waldkliniken Eisenberg, Georg Matziolis, gestern vor Journalisten in Berlin.
Screening von Diabetes und Depression
Mithilfe standardisierter Scores sollen die Patienten zum Beispiel auf eine nicht erkannte Diabeteserkrankung oder auf Zahnentzündungen untersucht werden. „Man weiß, dass viele Menschen eine latente Diabetes haben, die im Alltag keine Probleme macht, die aber das Infektionsrisiko um den Faktor 5 erhöht“, sagte Matziolis. Zudem werde der Zahnstatus überprüft, um eine der Hauptinfektionsquellen nach einer Endoprothetik auszuschließen.
Darüber hinaus soll im Vorfeld mithilfe eines Score überprüft werden, ob der Patient an einer nicht diagnostizierten Depression leidet. „Denn wir wissen, dass Patienten, die psychisch überlagert sind, weniger gut von einer Operation profitieren“, so Matziolis.
„Es gilt also, zunächst die Depression zu behandeln. Vielleicht erübrigt sich dann auch die Operation.“ Wie im Fall von Diabetes werde auch hier ein Fragebogen ausgefüllt, bei dem jeder Frage ein Punktwert zugeordnet ist. Die Summe der Punkte zeige, ob der Patient an der untersuchten Erkrankung leidet oder nicht. Untersucht wird zudem, ob der Patient an einer durch Eisenmangel verursachten Anämie leidet, die das Komplikationsrisiko erhöht.
Eine Behandlung im Rahmen des Qualitätsvertrags sieht darüber hinaus vor, dass der Patient zunächst eine konservative Therapie erhalten soll, sofern dies die Erkrankung zulasse, wie die Vertragspartner mitteilen.
Ergebnisse werden evaluiert
Mani Rafii, Mitglied des Vorstands der Barmer, erklärte, dass die Krankenhäuser im Rahmen des Qualitätsvertrags eine Pauschale von 150 Euro für die Dokumentation der Parameter erhalten. Darüber hinaus gibt es keine weitere Vergütung für die Krankenhäuser.
Das sei aber kein Problem, meinte Matziolis: „Wir haben eher zu viele als zu wenige Patienten. Wir hängen deshalb nicht an den Einnahmen, die wir für die Patienten erhalten hätten, hätten wir sie operiert.“ Wichtiger sei dem Krankenhaus eine positive Mund-zu-Mund-Propaganda der Patienten, die sich vielleicht gerade deshalb gut behandelt gefühlt haben, weil sie nicht operiert worden seien.
Wie im KHSG vorgesehen, wird der Qualitätsvertrag evaluiert. „Ein Jahr nach der Operation werden wir die Patienten noch einmal standardisiert untersuchen, um den Erfolg messbar zu machen“, erklärte Matziolis. Rafii sagte, dass die Barmer zunächst nur mit wenigen Krankenhäusern kooperiere, um Erfahrungen mit den Qualitätsverträgen zu sammeln. Wenn die Strukturen etabliert seien, wolle man „in die Breite“ gehen.
Barmer bereitet weitere Verträge vor
Im Auftrag des Gesetzgebers hat der Gemeinsame Bundesausschuss vier Leistungsbereiche festgelegt, in denen die Krankenkassen mit Krankenhäusern Qualitätsverträge abschließen können.
Neben der endoprothetischen Gelenkversorgung zählen dazu die „Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patientinnen und Patienten“, die „Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patientinnen und Patienten“ sowie die „Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen im Krankenhaus“.
Rafii erklärte, dass die Barmer auch zu den anderen drei Bereichen Verträge vorlegen will. „Wir arbeiten an Qualitätsverträgen zu den Themen Delir und Weaning“, sagte er. „Am komplexesten ist das Thema geistige und körperliche Behinderung. Hier arbeiten wir mit den anderen Ersatzkassen gemeinsam an einem Vertrag.“
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