Vermischtes

Qualitätsverträge: G-BA bestimmt weitere Leistungsbereiche

  • Mittwoch, 27. Juli 2022
vertrag-unterzeichnen-unterlagen-papiere_Gajus-stockadobecom
vertrag-unterzeichnen-unterlagen-papiere_Gajus-stockadobecom

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat vier weitere Leistungen beziehungsweise Leistungs­bereiche bestimmt, zu denen das Instrument der Qualitätsverträge erprobt werden soll. Das teilte das Gremium gestern mit.

Eprobt werden sollen Qualitätsverträge für die „Diagnostik, Therapie und Prävention von Mangelernährung“, für die „Multimodale Schmerztherapie“, für „Geburten/Entbindung“ sowie für „Stationäre Behandlung der Ta­bak­abhängigkeit“.

Michael Adolph, Ärztlicher Leiter der Stabsstelle Ernährungsmanagement am Universitätsklinikum Tübingen, zeigte sich erfreut über den G-BA-Beschluss. Es sei ein „tolles politisches Signal“, dass man künftig über Qua­litätsverträge das Thema Mangelernährung im Krankenhaus angehe wolle, sagte er dem Deutschen Ärzteblatt. Der Vorschlag sei einstimmig beschlossen worden, was ihn besonders gefreut habe. Adolph hatte das Thema bei den Beratungen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) eng begleitet.

Hintergrund ist, dass der Vorschlag, Verbesserungen bei der Diagnostik, Therapie und Prävention von Mangel­ernährung über Qualitätsverträge zu erreichen, auf Arbeiten einer Arbeitsgruppe des Uniklinikums Tübingen und dem Baden-Württembergischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration zurückgeht. Die Baden-Württembergische Krankenhaus­gesellschaft und die DKG hatten den Vorschlag dann letztlich in den G-BA getragen.

Ziel der Qualitätsverträge ist es herauszufinden, ob sich die Versorgung dieser stationären Behandlungsleis­tungen über die Verein­barung von Anreizen sowie höherwertigen Qualitätsanforderungen verbessern lässt.

Im nächsten Schritt sollen GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft die verbindli­chen Rahmenvorgaben anpassen, um nach dem Erprobungszeitraum die gesetzlich vorgesehene Evaluierung zu ermöglichen.

Bis es zu den ersten Verträgen kommt, wird es noch einige Zeit dauern. Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) muss noch konkrete Vorarbeiten leisten.

may/EB

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung