Bas will psychisch kranke Menschen bei Bürgergeldreform schützen

Berlin – Der Schutz von Menschen mit psychischen Erkrankungen darf bei einer Reform des Bürgergelds nicht vernachlässigt werden. Das hat Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) heute bei einer Pressekonferenz zu den gestrigen Gesprächen im Koalitionsausschuss von Union und SPD betont.
„Mir ist wichtig, dass wir nicht die Falschen treffen bei Sanktionen“, sagte Bas. Es gehe ihr „insbesondere um die psychisch kranken Menschen“. Sie betonte, es gebe „Menschen, die Post nicht aufmachen, sich nicht zurück melden, auch Angst vor Behörden haben“.
Diese hätten, auch wenn man sie sanktionieren würde, überhaupt keinen Platz auf dem Arbeitsmarkt, weil sie erkrankt seien. „Deswegen war uns wichtig, insbesondere mir persönlich auch wichtig, dass wir diese Menschen schützen, bevor sie total sanktioniert werden“, erläuterte sie.
Die Bürgergeldreform ist gestern nicht im Bundeskabinett verabschiedet worden, weil es aus dem Wirtschafts- und Innenministerium (BMWE und BMI) noch rechtliche Rückfragen gegeben hatte.
Das Arbeitsministerium (BMAS) plant eine Kontaktaufnahme zu betroffenen Bürgergeldbeziehern durch die Bundesagentur für Arbeit, bevor Mittel gestrichen werden. Bas will eine Anhörungsmöglichkeit im Gesetz verankern. Das stößt bei der CDU auf Bedenken.
Bas hofft, wie auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), dass der Gesetzentwurf in der kommenden Woche das Kabinett passiert. Es gebe noch wenige Fragen, die nun „im guten Einvernehmen geklärt“ würden, sagte der Kanzler. Es handele sich um einen „völlig normalen Prozess“.
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