Bauchaorten- und Uro-Genital-Screening am selben Tag berechnungsfähig

Berlin – Vertragsärzte dürfen ab Januar 2019 am selben Behandlungstag das Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen und eine Uro‐Genital‐Sonografie durchführen und abrechnen. Dadurch müssen Patienten nicht an zwei Tagen in die Praxis einbestellt werden, teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit.
Da Urologen zum Screening auf Bauchaortenaneurysmen zugelassen seien, habe der Bewertungsausschuss diesen Abrechnungsausschluss zum 1. Januar 2019 aufgehoben, schreibt die KBV. Allerdings wird in einem solchen Fall für die Uro‐Genital‐Sonografie ein Abschlag in Höhe von 8 Punkten vorgenommen. Hintergrund sei, dass sich die Untersuchung direkt anschließen könne und Wechselzeiten entfielen, heißt es.
Der KBV zufolge kann das Ultraschallscreening zur Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen seit Anfang 2018 über den EBM abgerechnet werden. Das Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen wird extrabudgetär vergütet.
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