Bauchaortenaneurysmen: Ultraschall zur Früherkennung künftig GKV-Leistung

Berlin – Gesetzlich krankenversicherte Männer ab 65 Jahren haben künftig Anspruch auf ein einmalig durchgeführtes Ultraschallscreening zur Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen. Dies beschloss der Gemeinsame Bundesausschluss (G-BA) heute in Berlin. Die notwendige ärztliche Beratung zur Früherkennungsuntersuchung soll durch eine begleitende Versicherteninformation unterstützt werden, die der G-BA derzeit vorbereitet.
„Die verfügbaren Studien zeigen, dass Erweiterungen der Bauchaorta durch eine qualitätsgesicherte Ultraschalldiagnostik des Bauchraums zuverlässig und frühzeitig erkannt werden können“, sagte Harald Deisler, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung. „Bei gefährdeten Patienten können durch eine frühzeitige Operation Rupturen vermieden werden.“
Er wies zugleich darauf hin, dass Operationen an der Bauchaorta nicht risikolos sind. Es sei deshalb wichtig, das Operationsrisiko gegen das Risiko einer Ruptur abzuwägen. Eine gute Aufklärung des Patienten und eine informierte Entscheidungsfindung seien deshalb ausgesprochen wichtig. „Die Versicherteninformation, die wir demnächst ergänzen werden, wird die ärztliche Aufklärung unterstützen und den Patienten eine informierte Entscheidung ermöglichen.“
Hauptgrund für die krankhafte Erweiterung der Bauchaorta sind Gefäßverkalkungen. Als Risikofaktoren gelten unter anderem Bluthochdruck, Rauchen, Hypercholesterinämie, fortgeschrittenes Alter und das männliche Geschlecht. Männer sind häufiger betroffen als Frauen. Das größte Risiko tragen sie im Alter ab 65 Jahren. Die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse lassen die Annahme zu, dass bei etwa 4 bis 8 Prozent der Männer über 65 ein Bauchaortenaneurysma vorliegt. Von den Frauen dieser Altersgruppe sind nur etwa 0,5 bis 1,5 Prozent betroffen.
Der Beschluss des G-BA stützt sich auf den Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Stellungnahmen der Fachberatung Medizin des G-BA sowie auf Stellungnahmen und Hinweise der einschlägigen medizinischen Fachgesellschaften. Die Studienlage zeigte den Nutzen eines Ultraschall-Screenings auf Bauchaortenaneurysma für Männer, ergab jedoch keinen Anhaltspunkt für einen Nutzen für Frauen.
Die Details zu der neuen Früherkennungsuntersuchung will der G-BA in der Erstfassung der Richtlinie Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen regeln. Unter anderem sind dort Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Durchführung der Ultraschalldiagnostik vorgesehen. Zudem ist eine Evaluation nach drei Jahren geplant.
Die Patientenvertretung im G-BA zeigte sich zwar im Kern zufrieden mit dem Beschluss, hätte sich aber zwei Ergänzungen gewünscht, mit denen sie sich aber nicht durchsetzen konnte. So lehnte der G-BA die Forderungen der Patientenvertretung ab, bei einem auffälligen Befund die Überweisung zu einem Facharzt zur weiteren Beratung, Aufklärung und Therapieentscheidung vorzuschreiben.
Zudem hatte die Patientenvertretung vergeblich die Dokumentation der Risikofaktoren, wie zum Beispiel Arteriosklerose, zunehmendes Lebensalter, Herzerkrankungen und Bluthochdruck gefordert. Diese Dokumentation wäre erforderlich um in der Nachschau prüfen zu können, für welche Risikogruppen sich das Screening besonders lohnt, argumentierten die Patientenvertreter. Der G-BA folgte dem nicht.
Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt. Der Beschluss zur Versicherteninformation wird voraussichtlich zum Anfang des Jahres 2017 gefasst werden. Die Patientenvertreter hoffen darauf, dass das Screening innerhalb des nächsten Jahres umgesetzt wird.
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