Bayerische Wirtschaftsvereinigung mahnt Systemwechsel in der Pflege an
München – Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) hat angesichts des demografischen Wandels vor einem starken Kostenanstieg in den umlagefinanzierten sozialen Sicherungssystemen gewarnt. Die Zahl der Pflegebedürftigen werde bis 2030 auf 3,5 Millionen Menschen steigen. Daher sei „dringend“ ein Systemwechsel notwenig. „Andernfalls überfordern die Kosten die Beitragszahler und damit auch unsere Unternehmen und unseren Standort“, sagte vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Er kritisierte die Politik der großen Koalition. „Statt umzusteuern, hat die Pflegereform der Bundesregierung Leistungsausweitungen und Beitragssatzerhöhungen gebracht, die den Faktor Arbeit weiter belasten. Das ist nichts anderes als Umverteilung auf Kosten der jüngeren Generationen – die Probleme werden nicht gelöst, sondern in die Zukunft verschoben“, sagte er.
Die vbw bringt mit dem Konzept der „Pflegevorsorge“ eigene Ideen in die Diskussion ein. Die Überlegungen sehen vor, dass die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung auf dem heutigen Niveau eingefroren und als zusätzliches Einkommen an den Beschäftigten ausbezahlt werden. Eine verpflichtende private Zusatzversicherung solle die künftigen Kosten für Pflege abdecken.
Heute bereits Pflegebedürftige sollten den bisherigen Leistungsumfang erhalten, aktuell pflegenahe Jahrgänge erhalten staatliche Aufstockung. Für die vbw steht fest, dass ein rücklagenfinanziertes System angesichts des demografischen Wandels unabdingbar ist. „Die heutige Pflegeversicherung ist keine Vollkaskoversicherung, suggeriert das aber. Deshalb brauchen wir eine ehrliche Debatte“, sagte der vbw-Hauptgeschäftsführer.
Er hält das Modell für generationengerecht, da es Vertrauensschutz für die älteren Jahrgänge gewährleistet und zukünftige Generationen nicht übermäßig belastet. Außerdem fördere es den Wettbewerb zwischen Anbietern und führe zu mehr Effizienz im System. Schließlich sei das Modell auch sozialer als das bisherige. „Eine Unterversorgung wird durch einen steuerfinanzierten Ausgleich ergänzt, der die Leistungsfähigkeit jedes Einzelnen berücksichtigt“, fasst Brossardt die Vorteile zusammen.
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