Bayerischer Datenschutzbeauftragter sieht Risiken beim Krebsregister

München – Der bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Thomas Petri, sieht in Bezug auf den Datenschutz bei Krebsregistern derzeit noch eine Reihe offener Fragen. Zwar dürften krebskranke Menschen widersprechen, dass neben den medizinischen auch ihre persönlichen Daten wie Name und Adresse in dem Register gespeichert werden, sagte er in München.
Der Knackpunkt sei jedoch: „Wenn der Patient Widerspruch eingelegt hat: Reicht das einmal? Oder muss ich immer wieder bei Untersuchungen darauf hinweisen, dass ich der Erfassung meiner Identitätsdaten widersprochen habe?“, erklärte Petri.
Der Landesbeauftragte hat deshalb eine Überprüfung angeregt, die nach seinen Worten nun auch umgesetzt wird. Das Krebsregister ist eines von mehreren Themen, mit denen sich Petri in seinem Tätigkeitsbericht für 2017/2018 befasst. Der Bericht wurde jetzt vorgestellt.
Ungeachtet der Kritik der Opposition hatte die CSU mit ihrer damaligen Stimmenmehrheit im Landtag 2017 das Gesetz für das bayernweite Krebsregister verabschiedet. Es hat zum Ziel, alle Erkrankungen sowie ihre Behandlungen zentral zu erfassen.
Daten, die einen Patienten identifizieren, sollen dabei von medizinischen Daten streng getrennt werden. Nur in einer Vertrauensstelle beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sollen die Informationen bei Bedarf zusammengeführt werden.
„Das bayerische Krebsregistergesetz stellt hohe Anforderungen an den Datenschutz“, sagte Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) dazu. Es stelle klar, dass einzig die Vertrauensstelle „dauerhaft Identitätsdaten kennen und speichern darf. Diese Dienststelle ist organisatorisch und räumlich vom restlichen Krebsregister getrennt.“
Petri befürchtet technische Sicherheitslücken, die dazu führen könnten, dass sensible Daten in falsche Hände geraten. Zudem müsse sichergestellt werden, dass ein Patient genau darüber informiert wird, welche seiner Daten gemeldet werden. „Das ist gesetzlich klar geregelt, aber es wird missachtet“, kritisierte Petri.
Eine weitere offene Frage sei, in welcher Beziehung klinische Patientenregister in den einzelnen Krankenhäusern zur zentralen Datenbank stehen. Ob also medizinische Daten in beiden Registern abgeglichen werden könnten – und einen Menschen damit identifizierbar machten.
Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Bayern betonte, Gesundheitsdaten seien „die sensibelsten Daten überhaupt“. Die Krebsdaten würden dezentral in sechs Regionalzentren erfasst – und deren Datenbanken seien von denen der Kliniken getrennt. „Bei den Regionalzentren, deren Datenbanken bereits in das Behördennetz überführt wurden, ist jeder Zugriff von Kliniken technisch ausgeschlossen.“
In einer Datenschutz-Folgenabschätzung sollen die offenen Fragen dennoch beantwortet werden. Die Prüfung der Abläufe soll einige Monate dauern.
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