Politik

Bayern führt befristete Maskenpflicht im Schulunterricht ein

  • Montag, 31. August 2020
/picture alliance, Gregor Fischer
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München – Nach dem Ende der Sommerferien gilt in Bayerns Schulen zunächst für neun Schultage eine Maskenpflicht für alle Schüler und Lehrer im Unterricht. Dies teilte Minis­terpräsident Markus Söder (CSU) heute nach Beratungen mit Eltern-, Lehrer- und Schüler­ver­tretern in München mit.

Von der Maskenpflicht als „Sicherheitspuffer“ seien einzig Grundschüler ausgenommen. Der Unterricht beginnt in Bayern am Dienstag nächster Woche wieder. Die Maskenpflicht zum Auftakt des Schuljahres ist Teil des Hygienekonzeptes, mit dem der Regelbetrieb an den Schulen auch in der Pandemie aufrecht erhalten werden soll.

Dazu gehört, dass zur Minimierung der Ansteckungsrisiken zudem in den Gebäuden und überall dort, wo kein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, eine Pflicht zum Tragen des Mund-Nase-Schutzes gibt.

Sollte in einer Region auch nach den neun Tagen hohe Fallzahlen geben, kann die Mas­kenpflicht im Unterricht auch regional begrenzt verlängert oder neu verhängt werden. Ziel sei es, den Regelunterricht auch in der Krise bestmöglich aufrecht zu erhalten. „Wir wollen wieder Schule haben in Bayern“, sagte Söder.

Formell wird Bayern sein Schulkonzept in der Kabinettssitzung morgen beschließen. Da an dem Bildungsgipfel in der Staatskanzlei auch Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) teilgenommen hatte, ist die Zustimmung in der Koalition sicher.

Der Freistaat geht damit im Kampf gegen SARS-CoV-2 einen ähnlichen Weg wie Nord­rhein-Westfalen. Auch hier hatte nach den Ferien für sogar 14 Tage eine Maskenpflicht im Unterricht an weiterführenden Schulen gegolten. Nachdem im bevölkerungsreichsten Bundesland die Fallzahlen entgegen dem Bundestrend jüngst rückläufig waren, endete die Maskenpflicht im Unterricht in NRW heute.

In Bayern gilt wegen der Pandemie generell eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrs­mitteln und an allen Orten, an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehal­ten werden kann. Verstöße werden mit 250 Euro und im Wiederholungsfall mit 500 Euro geahndet. Der Freistaat setzt zur Prävention der Infektion neben Masken auch auf um­fangreiche Tests.

dpa

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